Landratsamt

 

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sozial- und Ausländeramt

Fördermittelmanagement

Schloßhof 2/4           

01796 Pirna

Antrag auf Förderung aus dem Investitionsprogramm Barrierefreies Bauen 2025

„Lieblingsplätze für alle“

 

nach der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur investiven Förderung von Einrichtungen, Diensten und Angeboten für Menschen mit Behinderungen (FRL Investitionen Teilhabe) vom 13. Dezember 2022

Die Antragstellung muss bis zum 15.08.2024 (Posteingang Landratsamt) erfolgen, später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Angaben zum Antragsteller


Angaben zum Ansprechpartner


Angaben zur zu fördernden Einrichtung

Angaben zur geplanten Maßnahme

Bitte benennen Sie kurz die geplante Maßnahme bzw. vergeben Sie einen Titel.

Bitte beachten Sie, dass der Bewilligungszeitraum am 31.12.2025 endet.

Wie hoch ist die Nutzung der bestehenden Einrichtung bzw. des Gebäudes, für welches die Maßnahme beantragt wird, Ihrer Einschätzung nach bisher insgesamt?

Benennen Sie die Anzahl der Menschen, die das Angebot bzw. die Einrichtung derzeit nutzen.

Beschreibung des Istzustands, der Problemlage, der Zielsetzung unter Berücksichtigung eines Gesamtkonzeptes



Finanzierung der Maßnahme

Finanzierung auf der Grundlage einer beigefügten Kostenschätzung für die Maßnahme zum barrierefreien Bauen (ggf. durch das beauftragte Planungsbüro)

Bitte fügen Sie dem Antrag eine Kostenschätzung oder entsprechende Kostenvoranschläge bei.

Die Förderung beträgt höchstens 25.000 EUR und kann bis 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen. Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für die Einzelmaßnahme sollen 25.000 EUR ebenfalls nicht übersteigen.

 

Förderfähig sind die Ausgaben nach den Kostengruppen 300 bis 700 der DIN 276.

Bitte fügen Sie eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers bei, sollten Sie als Antragsteller nicht selbst Eigentümer des Objekts oder Grundstücks sein.

Über das Feld "Absenden + Drucken" wird Ihr Antrag mit allen Anlagen direkt dem Fachamt und Ihnen per Mail übermittelt. Ihnen wird weiterhin eine PDF-Datei ausgegeben. Bitte drucken Sie diese aus und schicken ein unterschriebenes Exemplar postalisch an o.g. Adresse. Der Posteingang im Landratsamt ist ausschlaggebend für die Frist bis 15.08.2024. Ein nochmaliges Beifügen der Anlagen in Papierform ist nicht nötig.

Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Sozial- und Ausländeramt

sozialamt@landratsamt-pirna.de

Diese Maßnahme wird mitfinanziert aus Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts.

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