Antrag auf Förderung aus dem Kommunalen Bürgerbudget

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Vereine und Initiativgruppen können Fördermittel aus dem Kommunalen Bürgerbudget 2025 beim Landratsamt Bautzen beantragen. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Freistaat Sachsen hat der Landkreis Bautzen bisher nur anteilige Fördermittel für den Bereich Ehrenamt erhalten. Sobald der Staatshaushalt 2025/2026 vom Sächsischen Landtag beschlossen ist, rechnen wir mit weiteren Fördermitteln.
Beim Förderverfahren „Kommunales Bürgerbudget“ werden Vorhaben zur Umsetzung von kommunalen bzw. lokalen Projekten mit niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren unterstützt. Die Durchführung erfolgt im Zusammenspiel mit dem Landkreis Bautzen. Wichtig ist, dass im Förderverfahren eine Bürgerbeteiligung stattfindet. Das bedeutet, dass Bürgerinnen und Bürger direkt am politischen Gemeinwesen teilhaben, gemeinsam selbst gestalten, sich persönlich engagieren.
  • Vereine
  • Initiativen mit gemeinnützigem Anliegen
  • Bürger und Bürgerinnen des Landkreises Bautzen (ab 16 Jahre)
  • Das Förderverfahren gilt vom 01.01.2025 bis 30.09.2025.
  • Voraussetzung ist die Durchführung eines bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahrens.
  • Für die Förderung aus dem Bürgerbudget gilt eine Förderhöhe zu 10.000 Euro je Antrag.
  • Der Sitz des Vereins bzw. der Initiative muss dabei im Landkreis Bautzen sein und das Projekt muss bis 31.12.2025 umgesetzt sein.
  • Gefördert werden Maßnahmen von Bürgern und Bürgerinnen des Freistaates Sachsen, die dazu geeignet sind, Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umzusetzen und hierdurch das lokale Gemeinwesen zu stärken.
  • Förderfähig im Rahmen des Kommunalen Bürgerbudgets sind Sachkosten, geringwertige Wirtschaftsgüter und Investitionen zur Ausübung der Vereinsarbeit und ehrenamtliche Initiativen, die der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements dienen.
  • Nicht förderfähig sind Personalkosten sowie Aufwandsentschädigungen, Honorare und vergleichbare direkte Zahlungen an ehrenamtlich Tätige.

Bitte beachten Sie, dass es sich um ein Online-Antragsverfahren handelt. Es wird kein Antrag in Papierform oder eine Unterschrift benötigt.

 

Füllen Sie einfach das Formular online aus und reichen dieses anschließend digital mit der Schaltfläche "Formular einreichen" beim Landratsamt Bautzen ein.

 

Das Landratsamt Bautzen entscheidet über die Förderfähigkeit. Bei Bewilligung des Antrages wird das Geld auf das angegebene Konto überwiesen.

Die Fördermittel sind vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 zu verbrauchen.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Mit einem kurzen Sachbericht und der Belegliste weisen Sie dem Landratsamt Bautzen die sachgerechte Verwendung der Fördergelder bis zum 01.02.2026 nach.

 

Bitte verwenden Sie hierfür den online bereit gestellten Verwendungsnachweis.

Datenschutzhinweise

Mögliche Ausprägungen: NatPers (Der Inhaber des Kontos ist eine natürliche Person - z.B. ein Einzelunternehmer) oder NNatPers (bei einer nicht natürlichen Person - z.B. eine GmbH)
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Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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02625 Bautzen

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