Antrag zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz

Hinweise

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Sie möchten im Landkreis Bautzen eine Arbeitsgelegenheit für Asylbewerber einrichten? Nachfolgende Fragen und Antworten helfen Ihnen beim Abwägen Ihrer Ideen. Beachten Sie bitte, dass sich AGH für Asylbewerber gesetzlich von den AGH der Jobcenter unterscheiden. AGH-Anträge nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz werden vom Ausländeramt bearbeitet.

Gemäß § 5 Absatz 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sollen Asylbewerbern soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten (AGH) bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden.

 

Die AGH-Tätigkeiten dienen dem Gemeinwohl. Sie sind zeitlich und räumlich so gestaltet, dass sie von den Asylbewerbern stundenweise ausgeführt werden können und zumutbar sind. Der Einsatzort soll am Wohnort (fußläufig) erfolgen.

 

AGH sind kein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts. Bei dieser Beschäftigungsart wird keine gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung gezahlt.

AGH können angeboten werden durch:

  • staatliche oder kommunale Träger
  • gemeinnützige Organisationen oder Vereine.

Gemäß Asylbewerberleistungsgesetz können Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung ohne Anspruchseinschränkung teilnehmen. Personen mit Aufenthaltserlaubnis dürfen nicht in eine AGH für Asylbewerber eingegliedert werden.

Das Ausländeramt prüft die rechtlichen und persönlichen Voraussetzungen der Asylbewerber. Sind die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, werden die Kandidaten durch das Ausländeramt informiert und per Bescheid einer AGH zugewiesen. Die Teilnehmer werden vom AGH-Träger begleitet und über die genaue Tätigkeit und die Arbeitszeiten informiert.

Eine AGH dauert maximal 6 Monate. Die Arbeitszeit darf 20 Stunden pro Woche und 80 Stunden im Monat nicht überschreiten. AGH-Teilnehmende erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 0,80 Euro pro Stunde. Fahrkosten werden nicht erstattet.

 

Der Träger führt eine Anwesenheitsliste, die bis spätestens zum dritten Werktag des Folgemonats im Ausländeramt einzureichen ist. Auf Grundlage der Anwesenheitsliste wird den AGH-Teilnehmern die Aufwandsentschädigung über das Ausländeramt ausgezahlt.

 

AGH-Teilnehmer erhalten grundsätzlich über das Landratsamt notwendige medizinische Versorgungsleistungen. Eine Unfallversicherung ist verbindlich über den AGH-Träger abzuschließen. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

 

Sofern ein Gesundheitszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis erforderlich ist, müssen diese gesondert angefordert werden.

 

Unkosten, die dem Träger bei der Durchführung der Maßnahme entstehen, können pro Teilnehmer mit einer Pauschale von bis zu 25 Euro im Monat erstattet werden.

Teilnehmende scheiden aus der Arbeitsgelegenheit aus:

  • nach 4 Wochen durchgängiger Arbeitsunfähigkeit
  • bei fehlender Mitwirkung
  • bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung
  • bei Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Der „Antrag zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten mit Aufwandsentschädigung nach § 5 AsylbLG“ wird schriftlich beim Ausländeramt gestellt. Die Antragsunterlagen sind mindestens 8 Wochen vor dem geplanten Beginn der AGH einzureichen.

 

Interessierte Träger können sich mit ihren AGH-Vorschlägen vorab direkt ans Ausländeramt wenden.

 

e-Mail: Auslaenderamt.Integration@LRA-Bautzen.de

Tel.: 03591 - 5251 34235

Das ist kein Problem. Mit dem Button "Zwischenspeichern" können Sie das Formular mit den bisher eingegebenden Daten auf unserem System eine Zeit lang parken.

Sie erhalten per E-Mail einen Link zu Ihrem Vorgang mit dem aktuellen Bearbeitungsstand. Im angegebenen Zeitraum können Sie an genau der Stelle weitermachen wo Sie aufhören mussten.

Das müssen Sie nicht. Der Online-Assistent hilft Ihnen aber dabei, alle Daten richtig zu erfassen und schickt den ausgefüllten Antrag unkompliziert direkt an unsere Mitarbeitenden.

Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie auf diesen Service verzichten möchten, können Sie den Antrag auch ausdrucken, indem Sie hier auf die Schaltfläche "Drucken" klicken, und per Post einreichen.

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