Anzeige nach § 2a Absatz 1 BedGgstV

Hinweise zur Anzeige
Angaben zur Betriebsstätte
Angaben zur Tätigkeit
Zusammenfassung
all fields with (*) are required

Dieses Formular ersetzt nicht die Gewerbe-Anmeldung nach § 14 oder 55c Gewerbeordnung (GewO).

Hinweis zur Anzeige gemäß 22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV)

Ab 01.07.2024 besteht Anzeigepflicht für Unternehmen mit Lebensmittelbedarfsgegenständen (LM-BedGgst). Unter Lebensmittelbedarfsgegenständen versteht man solche Gegenstände, die bei der Produktion, der Zubereitung, Lagerung oder Verpackung sowie beim Verzehr mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Hierzu gehören z. B.

  • Teller, Tassen, Gläser, Bestecke, Kochköpfe, Kochlöffel, Pfannen, Schüsseln, Flaschen, Flaschensauger für Babys, Einkochringe, Kaffeefilter, Backpapier oder
  • Verpackungsmaterialien wie z.B. Kunststofffolien und -beutel, Papiertüten, Flaschen, Rohre und Schläuche, Dichtungen, Konservendosen, Getränketanks oder
  • Haushaltsgeräte, Maschinen zur Lebensmittelherstellung oder Transportbehälter.

Ab dem 01. Juli 2024 sind Unternehmer, die Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnis herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen, verpflichtet, spätestens bei Aufnahme der Tätigkeit diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Unternehmer, die ihre Tätigkeit bereits vor dem 1. Juli 2024 aufgenommen haben, müssen die Anzeige bis zum 31. Oktober 2024 an die zuständige Behörde übermitteln.

 

Die zuständige Behörde für Unternehmen mit Sitz im Landkreis Görlitz ist:

Landratsamt Görlitz

Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt

PF 30 01 52

02806 Görlitz

 

Die Anzeigepflicht entfällt für Unternehmen, die bereits auf Grundlage der VO (EG) Nr. 852/2004 bei der zuständigen Behörde registriert sind (registrierte Lebensmittelunternehmer).

 

In § 2a Absatz 2 BedGgstV sind die geforderten Angaben im Rahmen der Anzeige festgelegt.

 

Der Unternehmer hat zudem bei Änderungen der Angaben nach § 2a Absatz 2 BedGgstV, diese der zuständigen Behörde spätestens sechs Monate nach Eintritt der Änderung mitzuteilen.

Wenn Sie schon eine BundID oder ein Mein Unternehmenskonto haben, können Sie sich damit anmelden. So werden Ihre persönlichen Daten oder Firmendaten automatisch eingetragen. Klicken Sie dafür auf den Button "BundID Login" oder "Mein Unternehmenskonto Login" und folgen Sie den Anweisungen.

Angaben zur Betriebsstätte
Id für den Versand von Nachrichten an einen Postkorb-Webservice.
Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Die Betriebsstätte muss sich im Landkreis Görlitz befinden. Liegt sie nicht im Landkreis Görlitz, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem für Sie zuständigen Landratsamt auf.

Angaben zur Tätigkeit
Auswahlgruppe der Materialien und Gegenstände nach Anhang I VO (EG) 1935/2004

Mit dem Absenden des Antrages erhalten Sie eine Kopie (PDF-Format) an Ihre E-Mail-Adresse/Ihr Nutzerkonto. Die Antragskopie wird Ihnen ebenfalls auf der Folgeseite zum Download bereitgestellt.

Information zum Datenschutz

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