Logo der ZVK

Antrag auf Überleitung von Anwartschaften/ Anerkennung von Versicherungszeiten in der Pflichtversicherung (Zusatzrente)

Formularoption
Antragssteller
Versicherung ZVK
andere ZVE
Freiwillige Versicherung

Wenn ausschließlich Vorversicherungszeiten bei der ZVK Sachsen bestehen, ist kein Antrag erforderlich. Bitte beachten Sie die Hinweise auf Seite 3.

Möglichkeiten zum Ausfüllen des Formulars

Bitte wählen Sie die gewünschte Option aus:


Was ist die BundID?

 

Die BundID bietet Ihnen ein zentrales Konto zur Identifizierung für alle Ihre Online-Anträge (z. B. mit einem Online-Ausweis). Sie können das Formular Ihres Online-Antrags durch das Hinterlegen Ihrer persönlichen Daten vorausfüllen lassen. Das spart Zeit, ist sicher und bewahrt Sie vor Tippfehlern.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

Fügen Sie dem Antrag möglichst keine Originalunterlagen bei.

 

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird nur die männliche Form verwendet. Damit sind alle Geschlechter gleichermaßen gemeint.

 

Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zu Ihren Rechten nach den Bestimmungen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen im Internet unter www.kv-sachsen.de/datenschutz.

 

1. Angaben zum Antragsteller
2. Angaben zur Versicherung bei der ZVK des KVS
3. Angaben zur Versicherung bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung (ZVE)

Vorher war ich versichert:

4. Antrag auf Übertragung/Überleitung einer Freiwilligen Versicherung

Haben Sie bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung neben der Pflichtversicherung eine Freiwillige Versicherung abgeschlossen? Dann können Sie diese ebenfalls auf uns überleiten oder übertragen lassen. Dafür ist der Abschluss einer Freiwilligen Versicherung (ZusatzrentePlus) bei uns erforderlich.

Unterschrift

Hinweise

1. Allgemeine Hinweise zum Antrag

 

Der Überleitungsantrag ist bei der Zusatzversorgungseinrichtung zu stellen, bei der die Pflichtversicherung (Zusatzrente) derzeit besteht oder zuletzt bestanden hat.

 

Antragsberechtigt ist grundsätzlich der Versicherte. Nach seinem Tode können die rentenberechtigten Hinterbliebenen den Antrag nachholen.

 

Versicherungszeiten, für die Beiträge bereits erstattet wurden oder die aufgrund einer Rentenabfindung erloschen sind, können nicht übergeleitet werden. Die Wiedereinzahlung erstatteter Beiträge zum Zwecke der Überleitung ist nicht zulässig.

 

2. Überleitung der Anwartschaft/Anerkennung der Versicherungszeiten bei kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtungen

 

Zwischen den kommunalen und kirchlichen Zusatzversorgungskassen besteht ein Überleitungsstatut. Danach kann auf Ihren Antrag hin die bei einer anderen ZVE des kommunalen und kirchlichen Dienstes erworbene Anwartschaft aus der Pflichtversicherung (Zusatzrente)  grundsätzlich auf die ZVK des KVS übertragen werden. Nach Annahme der Überleitung durch unsere Kasse wird die Versicherung so behandelt, als hätte sie von Anfang an bei unserer Kasse bestanden.

 

Bitte beachten Sie, dass Sie verpflichtet sind unverzüglich einen Überleitungsantrag zu stellen, wenn die Voraussetzungen nach § 28 Abs. 1 ZVK-Satzung eingetreten sind. Die ZVK-Satzung können Sie bei Ihrem Arbeitgeber oder im Internet unter www.kv-sachsen.de einsehen.

 

In Ausnahmefällen sieht das Überleitungsstatut lediglich eine gegenseitige Anerkennung der Versicherungszeiten zwischen den beteiligten Kassen vor. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie nach Prüfung des Antrags über weitere Einzelheiten informieren.

 

3. Anerkennung der Versicherungszeiten mit der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) und der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

 

In den bestehenden Überleitungsabkommen mit der VBL und der KBS wurde die Anerkennung der Versicherungszeiten vereinbart. Dies ist bedeutsam für die Erfüllung der Wartezeit in der Pflichtversicherung (Zusatzrente). Im Rentenfall ist sowohl bei der VBL bzw. der KBS als auch bei uns ein Antrag auf Rente zu stellen. Sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, zahlt jede Kasse die auf die Pflichtversicherung (Zusatzrente) bei ihr entfallende Betriebsrente.

all fields marked with a (*) are required and must be filled out

Impressum