Stadtwappen Markkleeberg

Stadtverwaltung Markkleeberg

Grundstücksverkehr und Vermietung

Rathausplatz 1

04416 Markkleeberg

E-Mail: kampfmittelauskunft@markkleeberg.de

Antrag auf Auskunft zur Kampfmittelbelastung

Antragsteller

Bauherr

Art des Bauvorhabens

Baustelle

Besonderheiten der Gründung

Bei Sammelanträgen für mehrere Flurstücke, haben Sie die Möglichkeit eine Tabelle hochzuladen.

(Es entstehen Zusatzgebühren pro Flurstück)

Erläuterung zum Antrag auf Auskunft zur Kampfmittelbelastung Entsprechend dem o.g. Antrag entscheidet das zuständige Amt auf der Grundlage der vorhandenen Kampfmitteldokumentation. Sollte eine Kampfmittelsuche nicht erforderlich sein, bekommt der Antragsteller eine dementsprechende Mitteilung. Ist das Flurstück als kampfmittelbelastet eingestuft, erhält der Antragsteller eine Mitteilung zur Kampfmittelbelastung, die alle weiteren notwendigen Informationen enthält.

Hinweis: Die Bearbeitung des Antrages ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Markkleeberg gebührenpflichtig.

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