Nur bei Änderung angeben.
Die Erstellung einer Kennnummer nach § 14 TierHaltKennzG erfolgt für jede Haltungseinrichtung separat.
Werden mehreren Haltungseinrichtungen unter einer Betriebsnummer betrieben ist eine Mitteilung pro Betriebsnummer ausreichend.
Allgemeine Datenschutzinformation des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
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