Antrag auf Erteilungen einer Kennnummer nach § 14 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (Tier-HaltKennzG)

Angaben zum Betrieb

Nur bei Änderung angeben.

Die Erstellung einer Kennnummer nach § 14 TierHaltKennzG erfolgt für jede Haltungseinrichtung separat. 

Angaben zum Inhaber
Angaben zur Haltungseinrichtung

Werden mehreren Haltungseinrichtungen unter einer Betriebsnummer betrieben ist eine Mitteilung pro Betriebsnummer ausreichend. 

Hinweise zur Datenverarbeitung

Allgemeine Datenschutzinformation des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Basiskomponente Formularservice - sachsen.de

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