Wo kann ich eine Tierschutzanzeige aufgeben?
Wenn Sie den begründeten Verdacht haben, dass gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wird, sollten Sie dies unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzeigen. Im Landkreis Görlitz ist diese das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt.
Unser Onlinedienst bietet Ihnen die Möglichkeit, eine solche Anzeige digital an uns zu übermitteln. Alternativ können Sie uns Ihre Anzeige telefonisch unter der Nummer 03581/6632330 oder per E-Mail an tierschutz@kreis-gr.de zukommen lassen.
Voraussetzungen und erforderliche Angaben
Damit eine Kontrolle durchgeführt werden kann, muss ein nachvollziehbarer und begründeter Verdacht auf tierschutzwidrige Tierhaltung vorliegen. Eine detaillierte Beschreibung der Missstände ist entscheidend, um den Verstoß sowie die Dringlichkeit der Kontrolle angemessen einschätzen zu können. Folgende Informationen sind für die Bearbeitung notwendig:
- Name und Anschrift des/der betroffenen Tierhalters/in (Wer?)
- Ort der Beobachtung/Anschrift oder Standort der Tierhaltung (Wo?)
- Datum und Uhrzeit der Beobachtung/en (Wann?)
- Genaue Beschreibung des/der tierschutzrelevanten Verstoßes/Verstöße (Was?)
(Bitte möglichst Beweise, z.B. Fotos, als Anlage beifügen. Sichtbare Verletzungen des Tieres beschreiben.)
- Besonders wichtig: Ist die Versorgung der Tiere mit Futter und Wasser gewährleistet?
Weitere wichtige Hinweise
- Tierschutzkontrollen werden in der Regel unangekündigt von amtlichen Kontrolleuren durchgeführt. Teilen Sie uns bitte eventuelle Sicherheitsbedenken für die Kontrolleure mit (z.B. wenn der Tierhalter gewalttätig ist).
- Ihr Name und eine Telefonnummer sind für Rückfragen sehr hilfreich.
- Wir sichern die Einhaltung des Datenschutzes zu! Sollten Sie Repressalien durch den/die angezeigte/n Tierhalter/in befürchten, können Sie dies ebenfalls angeben.
Was passiert nach einer Anzeige?
Nach Eingang der Tierschutzanzeige wird geprüft, ob die Beschwerde begründet ist und eine Kontrolle der Tierhaltung erforderlich macht. Dabei wird auch berücksichtigt, ob bereits Tierschutzverstöße bekannt sind und in der Vergangenheit Kontrollen stattgefunden haben. Je nach Schwere und Dringlichkeit des Verstoßes wird eine Kontrolle durch amtliche Tierärzte durchgeführt. Werden Verstöße festgestellt, werden die erforderlichen Maßnahmen ergriffen. Diese reichen von konkreten Anordnungen vor Ort (z.B. sofortige Bereitstellung von Wasser) bis hin zur Fortnahme einzelner Tiere oder sogar zur Auflösung des gesamten Tierbestandes und einem Verbot der Tierhaltung.
Kann ich Auskunft zur Bearbeitung der Anzeige erhalten?
Die Tierschutzbehörde ist an den Datenschutz gebunden und kann daher keine konkreten Angaben zu den Ergebnissen der Kontrollen machen. Wir bitten um Ihr Verständnis.