Nachricht an inhaftierte Personen sächsischer Justizvollzugseinrichtungen
Jede inhaftierte Person darf pro Woche in Summe 3 Nachrichten von allen Empfängern empfangen. Soweit die maximal zulässige Anzahl der eingehenden E-Mails pro Woche überschritten wird, werden alle weiteren E-Mails ohne Rückmeldung gelöscht. Die Nachricht darf nicht mehr als 4.000 Zeichen lang sein. Ist die Buchnummer nicht korrekt, kann die Nachricht nicht zugestellt werden und wird ohne Rückmeldung gelöscht. Ein Versand von Links und Anlagen ist nicht möglich.
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