Hinweise:
Ich bin darüber informiert, dass ich jeweils unmittelbar nach Bestehen der zum Erwerb der von mir beantragten Fahrerlaubnisklassen erforderlichen Prüfungen anstelle eines Führerscheins eine befristete Prüfungsbescheinigung (Befristung von drei Monaten, ausgenommen BF17) erhalte, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.
Regelmäßig dauert es nach dem Bestehen der Fahrerlaubnisprüfung ca. 3 Wochen, bis Sie den Führerschein durch Zusendung erhalten bzw. bei der Fahrerlaubnisbehörde abholen können. Sollten Sie wegen eines anstehenden Auslandsaufenthalts den Führerschein bereits unmittelbar nach bestandener Prüfung benötigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig, d.h. mindestens 14 Tage vor der Abreise ins Ausland an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Seit dem 19. Januar 2013 werden deutsche Führerscheine in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein i. V. m. § 24a der FeV auf 15 Jahre befristet. Die Gültigkeit der einzelnen Fahrerlaubnisklassen bleibt unberührt.
Mit der Datenverarbeitung in dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen bin ich einverstanden. Ich versichere die Richtigkeit vorstehender Angaben. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben die Versagung des gestellten Antrages oder den Widerruf der Fahrerlaubnis rechtfertigen können.