Änderungsmitteilung zur Spielgerätesteuer
Änderungsmitteilung zur Spielgerätesteuer
Bitte füllen sie die nachstehende Erklärung gewissenhaft aus
Angaben zum Aufstellunternehmer
Name des Geschäftsführers
bei juristischen Personen (z.B. GmbH)
Telefonnummer für evtl. Rückfragen
Seite1 der Änderungsmitteilung
Bezeichnung der Lokalität
Angaben zu den zum Änderungstag abgenommenen, anderweitig außer Betrieb gesetzten oder an Dritte übergebenen Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten oder Spieleinrichtungen ähnlicher Art mit der Möglichkeit von Geldgewinnen.
Abnahme- Übergabedatum
(Datum der letzten Kassierung)
Abnahme- Übergabedatum
(Datum der letzten Kassierung)
Seite2 der Änderungsmitteilung
Aufstelltag bzw.
Datum der letzten Kassierung
Aufstelltag bzw.
Datum der letzten Kassierung
Angaben zur Zahl der aufgestellten Spiel- und Geschicklichkeitsapparate oder Spieleinrichtungen ähnlicher Art
ohne Möglichkeit von Geldgewinnen
Anzahl der hier bisher aufgestellten derartigen Geräte:
Anzahl der hier ab Änderungstag aufgestellten derartigen Geräte:
Angaben zu allen ab Änderungstag aufgestellten Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten oder Spieleinrichtungen ähnlicher Art mit der Möglichkeit von Geldgewinnen
Bei der Ausfertigung dieser Mitteilung hat mitgewirkt (z.B. Steuerberater):
Ich versichere, dass die Angaben in dieser Änderungsmitteilung vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden.
Datum, eigenhändige Unterschriften
1) ... bei Neuaufstellung
Nach § 7 Abs. 1 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Plauen ist der Steuerschuldner verpflichtet, das Aufstellen,
den Austausch oder die Außerbetriebnahme von Apparaten und sonstigen Spieleinrichtungen innerhalb eines Monats
der Stadt Plauen auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck mitzuteilen.
Entsprechende Vordrucke können im Fachgebiet Abgaben und Steuern angefordert werden.
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