unterer Randbereich 10 mm
Antrag auf Durchführung von Großraum- und / oder Schwertransporten
Antrag Großraum- und/oder Schwertransporten
gem. § 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung von Großraum-
und / oder Schwertransporten und füge die Ausnahme-
genehmigung(en) gem. § 70 StVZO bei:
zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Karftfahrtstraßen
Beschreibung und Bezeichnung der Ladung, des Zubehörs und der Beiladung
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Nur von der Behörde auszufüllen
Stadt Plauen
Geschäftsbereich II
Fachbereich Städtische Bauaufgaben, Bewirtschaftung
Fachgebiet Tiefbau, Straßenverkehrsbehörde
Unterer Graben 1
08523 Plauen
Katrin.Obermann@plauen.de
gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO
gem. § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO
als unteilbar anzusehen, Begründung liegt bei.
asymmetrisch, Ladungsskizze liegt bei.
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Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Transports:
Fahrzeug mit Ketten- oder Raupenlaufwerk
Transporthöhe
absenkbar auf (m)
Die Ladung ragt dabei
über das Fahrzeug hinaus.
Bei der nach hinten überragenden Ladung beträgt der Abstand von der letzten Achse bis zum Ladungsende:
Maximale Breite der Ladung beginnt in der Höhe von:
unterer Randbereich 10 mm
Fahrtweg(e) oder Geltungsbereich(e)
unterer Randbereich 10 mm
Der Antragsteller hat die Information zur EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Kenntnis genommen.
Antragsrelevante Mitteilungen:
Referenz-Antragsident(en):
Wenn es sich um einen Verkehr über einen Fahrtweg von mehr als 250 km handelt, hat der Antragsteller nachzuweisen:
Eine Schienenbeförderung oder eine gebrochene Beförderung Schiene / Straße ist nicht möglich oder würde unzumutbare Mehrkosten verursachen, wenn nach Nummer V.4 VwV zu § 29 Abs. 3 / § 46 Abs. 1 Nr. 5 ein Anhörverfahren vorgeschrieben ist und eine Gesamtbreite von 4,20 m oder eine Gesamthöhe von 4,80 m (jeweils von Fahrzeug und Ladung) nicht überschritten wird.
Eine Beförderung auf dem Wasser oder eine gebrochene Beförderung Wasser / Straße ist nicht möglich oder würde unzumutbare Mehrkosten verursachen, wenn eine Gesamtbreite von 4,20 m oder eine Gesamthöhe von 4,80 m (jeweils von Fahrzeug und Ladung) oder eine Gesamtmasse von 72 t überschritten wird.
Der / die Nachweis(e) liegt/liegen dem Antrag bei:
Nein, ein Transport auf dem Schienen- oder Wasserweg ist undurchführbar oder unzumutbar, weil
Mir / Uns ist bekannt, dass der Transport eine Sondernutzung im Sinne des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes oder der entsprechenden straßenrechtlichen Vorschriften der Länder darstellt und ich / wir alle Kosten zu übernehmen haben, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
Mir / Uns ist bekannt, dass der / die Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können und den die Träger der Straßenbaulast oder denjenigen, der im Auftrag des Trägers der Straßenbaulast die Straße verwaltet, trifft im Rahmen der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Die von mir im Antrag geforderten Informationen dürfen im Erlaubnis- / Genehmigungsverfahren nach StVO entsprechend den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet und weitergegeben werden.