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Antrag
auf Sanierungsrechtliche Genehmigung nach § 144 Baugesetzbuch (BauGB)
Antrag Sanierungsrechtl. Gen.
Stand: 2025
1. Antragsteller/ Bauherr
Name, Vorname
Strasse
HNr.
PLZ
Ort
e-Mail
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2. Grundstückseigentümer
Name, Vorname
Strasse
HNr.
PLZ
Ort
e-Mail
(nur ausfüllen, wenn nicht personengleich mit Antragsteller/Bauherr)
Flurstücksnummer
3. Angaben zum Objekt
Sanierungsgebiet
Strasse
HNr.
Gemarkung
4. Angaben zum Vorhaben
a) Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung oder Beseitigung baulicher Anlagen (§ 144 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
b) erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen an Grundstücken / baulichen Anlagen (§ 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 14 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
c) Vereinbarungen über Gebrauch oder Nutzung eines Grundstückes / Gebäudes / Gebäudeteiles (§ 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)
d) rechtsgeschäftliche Veräußerungen eines Grundstücks / Bestellung und Veräußerung eines Erbbaurechts (§ 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB)
e) Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (§ 144 Abs. 2 Nr. 2 BauGB)
f) schuldrechtliche Verträge zu rechtsgeschäftlichen Veräußerungen / Bestellungen belastender Rechte (§ 144 Abs. 2 Nr. 3 BauGB)
g) Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast (§ 144 Abs. 2 Nr.4 BauGB)
h) Teilung eines Grundstückes (§ 144 Abs. 2 Nr. 5 BauGB)
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Ein bauordnungsrechtliches Verfahren zu Ziffer 4. a) wurde eingeleitet.
Es wurde kein bauordnungsrechtliches Verfahren zu Ziffer 4. a) eingeleitet.
Zum geplanten Vorhaben ist kein bauordnungsrechtliches Verfahren erforderlich.
Aktenzeichen Bauaufsichtsbehörde
Datum
5. Beschreibung der geplanten Maßnahme
6. Allgemeine Angaben über Grundstück und Gebäude
7. Anlagen
Anzahl Hauptgebäude
Anzahl Wohnungen
Anzahl Nebengebäude
Anzahl Gewerbe
Anzahl Garagen
m²- Wohnfläche
m²- Gewerbefläche
m²- Grundstücksfläche
Sollte für das in Ziffer 4. a) bezeichnete Vorhaben ein bauordnungsrechtliches Verfahren eingeleitet worden sein, so werden die Unterlagen dieses Verfahrens für die Beurteilung des Sanierungsrechtlichen Genehmigungsantrages herangezogen. Die Vorlage weiterer Unterlagen ist diesem Fall nicht erforderlich.
Für die Genehmigungstatbestände nach § 144 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 BauGB werden folgende Unterlagen beigelegt:
8. Unterschriften
Ort, Datum
Unterschrift Antragsteller/ Bauherr/ Eigentümer
Bitte beachten Sie nachfolgenden Hinweis!
Die Notwendigkeit der Einholung anderer Erlaubnisse, Genehmigungen und Bewilligungen nach sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Sächsische Bauordnung, Sächsisches Denkmalschutzgesetz) bleibt von der Erteilung einer Genehmigung nach § 144 BauGB unberührt.