unterer Randbereich 10 mm
Antrag auf Erteilung
einer Erlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
Zur Durchführung von einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung auf öffentlichem Verkehrsgrund beantragen wir
Antragsteller, Firma, Stempel
Wohnsitz des Veranstalters
für die Durchführung einer Veranstaltung
auf öffentlichem Verkehrsgrund gem. § 29 StVO
einer Verkehrsrechtlichen Anordnung
gem. § 45 Abs. 6 StVO
1 Nachweis über Ver-
anstalterhaftpflichtversicherung
die Erlaubnis gemäß § 29 Abs.2 StVO
Der Veranstalter erklärt hiermit,
den Bund, den Staat, die Länder, den Landkreis, die Gemeinde/ Stadt und alle sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechtes von allen den Ersatzansprüchen freizustellen, die aus Anlass der Veranstaltung auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen von Teilnehmern oder Dritten erhoben werden könnten. Er hat ferner die Wiedergutmachung aller Schäden zu übernehmen, die auch ohne eigenes Verschulden von Teilnehmern durch die Veranstaltung oder aus Anlass ihrer Durchführung an den zu benutzenden Straßen einschließlich der Verkehrszeichen und -einrichtungen sowie an Grundstücken (Flurschäden) entstehen. Im übrigen bleiben die gesetzlichen Vorschriften über die Haftpflicht des Veranstalters unberührt.
Unterschrift des Antragstellers
Art und Anlass der Veranstaltung
Zeitraum (Uhrzeit von/bis)
Zahl der voraussichtlichen
Teilnehmer
( Streckenbezeichnung) / Flächen, auf der der öffentliche Verkehrsgrund in Anspruch genommen wird / Lageplan mit Streckenplan beilegen
der Erlass einer Verkehrsrechtlichen Anordnung gem. § 45 Abs. 6 StVO (Verkehrsbeschränkung bzw. Verkehrsverbote)
Straßenbezeichnung ( Straßenname):
Straßenzug bzw. Streckenbezeichnung (Bundesstraße, Landstraße I. oder II. Ordnung Nr.) zwischen km und km:
Art der Verkehrsbeschränkung:
Umleitungsstrecke ( Straßenbezeichnung und Mehrlänge - Lageskizze anliegend):
Katrin.Obermann@plauen.de
Tel.-Nr. 03741 291 1585
Der Antragsteller hat die Information zur EU-Datenschutz-Grundverordnung zur Kenntnis genommen.
Bestätigung der Versicherungsgesellschaft zur Vorlage über den Haftpflichtversicherungsschutz für eine Veranstaltung
Hiermit bestätigen wir, dass im Rahmen und Umfang der oben bezeichneten Versicherung Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zu § 29 Abs. 2 StVO
(Randnr. 20-23) für die Vorbereitung und Durchführung der oben bezeichneten Veranstaltung besteht.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf alle Risiken im Zusammenhang mit dem Gebrauch von Kraftfahrzeugen und Anhängern. Hiervon ausgenommen sind Risiken, die durch Versicherungen nach dem Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter abzusichern sind (§ 1 PfIVG) oder für die in gleicher Weise und in gleichem Umfang wie beim Bestehen einer Kfz- Haftpflichtversicherung einzutreten ist (§ 2 Abs. 2 PfIVG).
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf öffentlich- rechtliche Ansprüche (wie z.B. straßenrechtliche Erstattungsansprüche).
Individuell gemäß Vertragsinhalt anzupassen (zutreffende Alternative bitte ankreuzen):
Die Versicherungssummen betragen je Versicherungsfall
Euro für Personenschäden ( innerhalb dieser Versicherungssumme ohne weitere Begrenzung für
(Versicherungsgesellschaft)
( Name des Veranstalters/ Versicherungsnehmers)
( Bezeichnung der Veranstaltung)
Versicherungsschein- bzw. Mitglieds-Nr.:
Euro für Vermögensschäden.
Euro pauschal für Personen- und Sachschäden ( innerhalb dieser Versicherungssumme ohne
weitere Begrenzung für die einzelne Person) und
Euro für Vermögensschäden.
Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (innerhalb dieser Versicherungs-
summe ohne weitere Begrenzung für die einzelne Person).
Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle anlässlich dieser Veranstaltung beträgt das
dieser Versicherungssummen.
(Name in Druckschrift und / oder Stempel)