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Antrag
auf Eintragung einer Baulast
1. Antragsteller
Name, Vorname/ Firma
Strasse, HNr.
PLZ, Ort
e-Mail
nach § 83 Absatz 1 und 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
Vertreter des Antragstellers
Aktenzeichen:
Eingangsvermerk:
2. Bauvorhaben und Baugrundstück
Bezeichnung des Vorhabens
Gemeinde
Ortsteil
Aktenz. der Bauaufsichtsbehörde
Strasse, HNr.
Gemarkung, Flur
Flurstück(e)
3. Entwurfsverfasser (§ 54 SächsBO)
Name, Vorname/ Firma
Strasse, HNr.
Telefon / Telefax
PLZ, Ort
4. Art der Baulast
Raum für Eintragungen/ Bemerkungen
Sicherung von Leitungsrechten (nach BauGB)
Vereinigungsbaulast (§ 4 Abs. 2 SächsBO)
Nutzungsbeschränkung (§ 35 Abs. 5 BauGB)
Sicherung eines Pflanzgebotes
sonstige - Bezeichnung:
Sicherung einer Abstandsfläche (§ 6 Abs. 2 SächsBO)
Sicherung eines Brandschutzabstandes (§ 30 Abs. 2 SächsBO)
Sicherung gemeinsamer Bauwerksteile (§ 12 Abs. 2 SächsBO)
Sicherung von      notwendigen Stellplätzen (§ 49 Abs. 1 SächsBO)
Sicherung eines notwendigen Spielplatzes (§ 8 Abs. 2 SächsBO)
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Sicherung einer Zufahrt (§ 4 Abs. 1 SächsBO)
5. Zu belastende Grundstücke
lfd.
Gemeinde, Ortsteil
Straße, Hausnummer
Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
6. Eigentümer der zu belasteten Grundstücke
(gemäß Nr. 4 - für ggf. weitere bitte Anlage beifügen)
lfd.
Name, Vorname/ Firma
PLZ, Ort
Straße, Hausnummer
Die Bauaufsichtsbehörde behält sich vor, die Angaben zu den Grundstückseigentümern zu überprüfen bzw. entsprechende Eigentumsnachweise abzufordern.
7. Antrag
Hiermit beantrage ich die Eintragung einer Baulast.
Mir ist bekannt, dass die Baulasteintragung das schriftliche Einverständnis aller Eigentümer der zu belastenden Grundstücke voraussetzt und erst nach der Eintragung durch die Bauaufsichtsbehörde in das Baulastverzeichnis wirksam wird. Baulasten werden unbeschadet der privaten Rechte Dritter in das Baulastenverzeichnis eingetragen und wirken gegenüber den Rechtsnachfolgern. Baulasten gehen nur durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der § 83 SächsBO „Baulasten, Baulastenverzeichnis“ ist mir bekannt. Mir ist weiterhin bekannt, dass die Eintragung von Baulasten in das Baulastenverzeichnis nach dem Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen für den Antragsteller kostenpflichtig ist, sofern keine Gebührenbefreiung nach § 4 SächsVwKG vorliegt oder Kostenübernahme durch einen Dritten erklärt wird.
Die für die Baulasteintragung erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) soll(en) unterzeichnet werden:
vor der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Plauen
vor einem Notar
vor der Urkundenstelle einer anderen Behörde (Beglaubigung gemäß § 34 VwVfG)
Bezeichnung, Anschift:
8. Unterschriften
Datum, Unterschrift des Antragstellers
Datum, Unterschrift des Entwurfsverfassers
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Stand 2025