unterer Randbereich 10 mm
Antrag
auf Eintragung einer Baulast
nach § 83 Absatz 1 und 2 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)
Vertreter des Antragstellers
2. Bauvorhaben und Baugrundstück
Bezeichnung des Vorhabens
Aktenz. der Bauaufsichtsbehörde
3. Entwurfsverfasser (§ 54 SächsBO)
Raum für Eintragungen/ Bemerkungen
Sicherung von Leitungsrechten (nach BauGB)
Vereinigungsbaulast (§ 4 Abs. 2 SächsBO)
Nutzungsbeschränkung (§ 35 Abs. 5 BauGB)
Sicherung eines Pflanzgebotes
Sicherung einer Abstandsfläche (§ 6 Abs. 2 SächsBO)
Sicherung eines Brandschutzabstandes (§ 30 Abs. 2 SächsBO)
Sicherung gemeinsamer Bauwerksteile (§ 12 Abs. 2 SächsBO)
Sicherung von notwendigen Stellplätzen (§ 49 Abs. 1 SächsBO)
Sicherung eines notwendigen Spielplatzes (§ 8 Abs. 2 SächsBO)
Sicherung einer Zufahrt (§ 4 Abs. 1 SächsBO)
unterer Randbereich 10 mm
5. Zu belastende Grundstücke
Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
6. Eigentümer der zu belasteten Grundstücke
(gemäß Nr. 4 - für ggf. weitere bitte Anlage beifügen)
Die Bauaufsichtsbehörde behält sich vor, die Angaben zu den Grundstückseigentümern zu überprüfen bzw. entsprechende Eigentumsnachweise abzufordern.
Hiermit beantrage ich die Eintragung einer Baulast.
Mir ist bekannt, dass die Baulasteintragung das schriftliche Einverständnis aller Eigentümer der zu belastenden Grundstücke voraussetzt und erst nach der Eintragung durch die Bauaufsichtsbehörde in das Baulastverzeichnis wirksam wird. Baulasten werden unbeschadet der privaten Rechte Dritter in das Baulastenverzeichnis eingetragen und wirken gegenüber den Rechtsnachfolgern. Baulasten gehen nur durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der § 83 SächsBO „Baulasten, Baulastenverzeichnis“ ist mir bekannt. Mir ist weiterhin bekannt, dass die Eintragung von Baulasten in das Baulastenverzeichnis nach dem Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen für den Antragsteller kostenpflichtig ist, sofern keine Gebührenbefreiung nach § 4 SächsVwKG vorliegt oder Kostenübernahme durch einen Dritten erklärt wird.
Die für die Baulasteintragung erforderliche(n) Verpflichtungserklärung(en) soll(en) unterzeichnet werden:
vor der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Plauen
vor der Urkundenstelle einer anderen Behörde (Beglaubigung gemäß § 34 VwVfG)
Datum, Unterschrift des Antragstellers
Datum, Unterschrift des Entwurfsverfassers