unterer Randbereich 10 mm
Anzeige einer Verkaufsveranstaltung
Gewerbetreibender,
für dessen Rechnung
Waren vertrieben werden
Anzeige
einer Verkaufsveranstaltung
nach § 56 a Gewerbeordnung (GewO)
Genaue Ortsangabe, Straße, Veranstaltungsraum
PLZ, Ort, Straße, Hausnr.
eingetragene Firmenbezeichnung
PLZ, Ort, Straße, Hausnr.
3. Wortlaut und Art der
öffentlichen Ankündigung
Beifügung der Werbeanzeige (2-fach)
4. Bevollmächtigter
Vertreter des
Veranstalters
PLZ, Ort, Straße, Hausnr.
Die Anzeige ist 2-fach zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung an die zuständige Behörde am Veranstaltungsort einzureichen.
Verteiler:
Gewerbebehörde
Industrie und Handelskammer
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