Anzeige über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass nach § 2 Abs. 2 (SächsGastG)
Anzeige Gewerbe nach § 2 Abs.2 (SächsGastG)
Stand 2024
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Erstanzeige
Änderungsanzeige
Name der entgegennehmenden Behörde
Gemeindekennzahl Betriebsstätte (Sitz)
Stadt Plauen/ Gewerbebehörde
14523320
Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde unter Verwendung dieses Vordruckes schriftlich anzuzeigen.
Angaben zur natürlichen Person
Name
Vorname
Geburtsdatum
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Angaben zur juristischen Person
Familienname
Handelsregisternummer
Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Anschrift der vertretungsberechtigten Person ( Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
Name, Vorname der vertretungsberechtigten Person
Angaben zum vorrübergehenden Gaststättenbetrieb
Ort des Betriebsbeginns
Besonderer Anlass
Betriebsbeginn (Zeitraum - Datum, Wochentag, Uhrzeit)
Verabreichung von
Speisen
nichtalkoholischen Getränken
alkoholischen Getränken
Datum / Unterschrift des Anzeigenden
Stempel und Unterschrift der Behörde
Hinweis:
Die Vorschriften zum Baurecht, der Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz und Jugendschutz sind einzuhalten. Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind unverzüglich der dieser Anzeige bescheinigten Behörde mitzuteilen. Die Daten werden gem. §2 Abs. 6 SächsGastG den zuständigen Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt.
Erreichbarkeit (bitte Telefonnummer angeben)