unterer Randbereich 10 mm
Auskunft
über Baulast nach § 83 SächsBO
Unterschrift Antragsteller
Hinweis: Der Antragsteller ist gleichzeitig Kostenschuldner.
Einrichtung/Firma (intern Amt/Abteilung)
Ich habe ein berechtigtes Interesse als:
Eigentümer/ Miteigentümer
Bevollmächtigter des Eigentümers/
Miteigentümer
Bauherr/ Bauträger
bzw. Bevollmächtigter
Als Anlage sind die Nachweise für das berechtigte Interesse wie der Grundbuchauszug, eine Vollmacht des Grundstückseigentümers für die Auskunft oder der Kaufvertragsentwurf (die ersten 3 Seiten) in Kopie beizufügen.
Abschriften und Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis sind kostenpflichtig.Sollten Änderungen von Flurstücksnummern vorgenommen worden sein (bspw. durch Teilung oder Verschmelzung von Grundstücken) müssten auch die alten/ neuen Bezeichnungen der Flurstücke angegeben werden.