unterer Randbereich 10 mm
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§7i, 10f und 11b Einkommenssteuergesetz (EStG)
1. Antragsteller/ Eigentümer
2. Vertreter /Bevollmächtigter des Antragstellers
4. Beschreibung der durchgeführten Baumaßnahmen
5. Dauer der Baumaßnahmen
Telefon/ Fax (mit Vorwahl)
Telefon/ Fax (mit Vorwahl)
6. Höhe der geltend gemachten Aufwendungen
Summe aus Rechnungsaufstellungen (ungeachtet erhaltener Zuwendungen)
Antrag Bescheinigung §§7i, 10f und 11b
4.a Wohn- und Nutzflächen
Vor Beginn der Baumaßnahme Wohnfläche
Nach Beendigung der Baumaßnahmen Wohnfläche
7. Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln
Falls Zuwendungen von einer für Denkmalschutz oder Denkmalpflege zuständigen Behörde gewährt worden sind, bitte hier auflisten.
Bestätigung und Abnahme der denkmalgerechten Restaurierung / Sanierung / Instandsetzung/ Modernisierung
Kopien der für die Maßnahme erteilten denkmalschutzrechtlichen Genehmigung / Baugenehmigung
Orginalrechnungen und dazugehörige Zahlungsbelege für die im Rahmen der Sanierung entstandenen Aufwendungen
Verzeichnis der Baumaßnahmen geordnet nach Gewerken oder Bauteilen
Kopien der Zuwendungsbescheide zu den unter Ziffer 7 gewährten Zuwendungen
Kaufvertragsurkunde bzw. Angebots- und Annahmeurkunde (vollständig und in Kopie)
Zahlbelege / Bestätigung des Bauträgers über die vollständige Kaufpreiszahlung
Fotos nach Fertigstellung der Maßnahme, vor- und nach der Sanierung
Grundbuchauszug bzw. Kaufvertragsurkunde (vollständig und in Kopie)
Aufstellung der Funktionsträgergebühren (im Sinne d. BMF-Schreibens vom 20.10.2003 BStBl 2003 S.546)
Antrag Bescheinigung §§7i, 10f und 11b
9. Generalübernehmerverträge:
Wenn ja, dann:
a) Eigentümer/in kauft nur die Sanierungsleistung (nur Kaufpreis angeben: Angaben zu 4. und 5. sind nicht erforderlich).
b) Gesamtkauf eines Grundstücks mit Sanierung ( Angaben 4. und 5. sind erforderlich)
c) Kauf einer Eigentumswohnung vom Bauträger
Liegt ein Tatbestand der Fallgruppen b) oder c) vor, sind lediglich die erklärten und dem Grunde nach vom Bauamt geprüften Kosten zu bescheinigen. Die Zuordnung dieser Aufwendungen zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, den Anschaffungskosten des Altgebäudes bzw. den Anschaffungskosten im Sinne des § 7i Absatz 1 Satz 5 EStG, den Herstellungskosten bzw. Modernisierungsaufwendungen oder den sofort abzugsfähigen Werbungskosten/ Betriebsausgaben nimmt die zuständige Finanzbehörde vor.
Unterschrift Antragsteller