Zutreffendes bitte ankreuzen [X] bzw. ausfüllen. Pflichtangaben sind mit * gekennzeichnet.
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 17.03.2025
Bürgerzentrum
Tel.: 03733 425-0
Fax: 03733 425-144
Mail: buergerzentrum@annaberg-buchholz.de
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
FB Recht und Ordnung
Markt 1
09456 Annaberg-Buchholz
Anzeige
über ein vorübergehendes Gaststättengewerbe
aus besonderem Anlass
nach § 2 Abs. 2 SächsGastG
Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes (Posteingang) der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde unter Verwendung dieses Vordruckes schriftlich anzuzeigen.
Name der entgegennehmenden Behörde
Gemeindekennzahl der Betriebsstätte (Sitz)
1.A Angaben zum Antragsteller (natürliche Person)
1.B Angaben zum Antragsteller (juristische Person)
Verantwortlicher / Ansprechpartner
Bitte füllen Sie entweder Punkt 1.A oder 1.B vollständig aus.
2. Angaben zum vorübergehenden Gaststättenbetrieb
Betriebsbeginn*
(Datum, Uhrzeit)
nichtalkoholische Getränke
HINWEIS:
Die Vorschriften zum Baurecht, der Lebensmittelüberwachung*, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz und Jugendschutz sind einzuhalten. Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind unverzüglich der diese Anzeige bescheinigenden Behörde mitzuteilen. Die Daten werden gem. § 2 Abs. 6 SächsGastG den zuständigen Behörden der Bauaufsicht, Lebensmittelüberwachung, Immissionsschutz, Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Finanzbehörde und Zollverwaltung übermittelt.
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Datum / Unterschrift des Anzeigenden
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 17.03.2025
Der Empfang der Anzeige wird gem. § 2 Abs. 2 SächsGastG bescheinigt.
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Datum / Stempel / Unterschrift der Behörde
Betriebsende*
(Datum, Uhrzeit)
Pflichtangaben bei Aufstellung eines Zeltes und / oder einer Bühne