Zutreffendes bitte ankreuzen [X] bzw. ausfüllen. Pflichtangaben sind mit * gekennzeichnet.
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 28.07.2025
Straßenverkehrsbehörde
Tel.: 03733 425-233 oder 234
Fax: 03733 425-141
Mail: strassenverkehr@annaberg-buchholz.de
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
FB Recht und Ordnung
Straßenverkehrsbehörde
Markt 1
09456 Annaberg-Buchholz
Antrag
auf Erteilung einer Ausnahme nach §46 StVO
(bei ja bitte alte Genehmigungsnr. eintragen)
Hiermit beantrage ich für den Zeitraum
Datum, Uhrzeit von ... bis*
für das Fahrzeug / die Fahrzeuge
Halteranschrift(en) - wenn nicht identisch mit Antragsteller
eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 StVO.
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 28.07.2025
Die Ausnahmegenehmigung soll von den folgenden Vorschriften befreien:
Nr. 3 - von den Halt- und Parkverboten (§ 12 Absatz 4)
Nr. 4a - von der Vorschrift, an Parkuhren nur während des Laufens der Uhr, an Parkscheinautomaten nur mit einem Parkschein zu halten (§ 13 Absatz 1)
Nr. 4b - von der Vorschrift, im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290.1 und 290.2) nur während der dort vorgeschriebenen Zeit zu parken (§ 13 Absatz 2)
Nr. 5b - von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen (§ 21a)
Nr. 7 - vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot (§ 30 Absatz 3)
Nr. 9 - von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten (§ 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2)
Nr. 11 - von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen (Anlage 2), Richtzeichen (Anlage 3), Verkehrseinrichtungen (Anlage 4) oder Anordnungen (§ 45 Absatz 4) erlassen sind
Bitte beachten Sie, dass die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Annaberg-Buchholz nur für die angegebenen Ausnahmen zuständig ist.
Die Ausnahmegenehmigung soll für folgende Orte gelten:
Straße und Präzisierung z.B. vor HNr.
Eine ausführliche Begründung des Antrages ist erforderlich!
Ich habe zur Kenntnis genommen:
Unwahre und unrichtige Angaben können zum sofortigen Einzug der Ausnahmegenehmigung führen.
UNVOLLSTÄNDIG AUSGEFÜLLTE ANTRÄGE KÖNNEN NICHT BEARBEITET WERDEN!
.....................................................
Nähere Informationen zum Datenschutz können Sie der Datenschutzerklärung der Stadt Annaberg-Buchholz unter
Mit Ihrer Unterschrift gestatten Sie uns, Ihre oben angegeben Daten zum Zweck der Bearbeitung Ihres Antrages, sowie zur Gebührenerhebung zu verarbeiten.