Seite 1 von 3
Frau König                    
Zi. 2.25     
Tel. 03733 / 425 263
Fax 03733 / 425 142
Email: dagmar.koenig@annaberg-buchholz.de
Ihr Ansprechpartner:
Posteingang:
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand  28.03.2019
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Bau
SG Stadtplanung / Stadtsanierung
Markt 1
09456 Annaberg-Buchholz
Schlussverwendungs-nachweis einer Einzelmaßnahme
















1. Allgemeine Angaben
1.1 Zuwendungsgeber
Stadt / Gemeinde
Ortsteil, Straße
PLZ, Ort
1.2 Zuwendungsempfänger
Name bzw. Firma
Ortsteil, Straße
PLZ, Ort
1.3 Vertrag/ Vereinbarung/ Bewilligung
Vorvereinbarung vom (TT.MM.JJJJ)
mit Zuwendung in Höhe von
letzte Nachtragsvereinbarung vom (TT.MM.JJJJ)
Vereinbarung vom (TT.MM.JJJJ)
mit Zuwendung in Höhe von
2. Einzelmaßnahme
2.1 Bezeichnung
Ortsteil, Straße
Gemarkung, Flurstücksnr.
Grundbuchblatt
aus dem Programm
Städtebaulicher Denkmalschutz (SDP)
Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung (SUO-A)
Stadtumbau Ost, Sicherung ohne Eigenanteil (SUO-A, Sio EA)
im Fördergebiet
Terassenstadt Buchholz
Historisches Münzviertel Annaberg
Historische Altstadt Annaberg
2.2 Durchführungszeitraum
von (TT.MM.JJJJ)
bis (TT.MM.JJJJ)
2.3 Sachbericht über die durchgeführten Leistungen
3. Zahlenmäßiger Nachweis
3.1 Einnahmen und Ausgaben
Art
abgerechnet
erhaltene Zuwendungen
Darlehen
Eigenmittel
geplant
Die Höhe der ausgezahlten Zuwendung bemisst sich nach der als Anlage beigefügten Kostenerstattungsbetragsberechnung, die ebenfalls zu unterzeichnen und an die Stadt zurückzusenden ist.
Gesamt
Seite 2 von 3
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand  30.07.2025
3.2 Rechnungsaufstellung
bitte Anlage Rechnungsnachweis ausgefüllt beifügen
.....................................................
Unterschrift
Die Richtigkeit und Vollständigkeit sowohl in diesem Formular als auch entsprechender Anlagen wird bestätigt. Es ist bekannt, dass die vorbezeichneten Angaben subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 StGB sind.
4.7
Der/Die Unterzeichner/in ist/sind sich bewusst, dass unrichtige Angaben und Erklärungen die Aufhebung der Vereinbarung und die Pflicht zur Erstattung und Verzinsung der zu Unrecht in Anspruch genommenen Zuwendungen (vgl. §§ 48, 49, 49a VwVfG) sowie ggf. weitere strafrechtliche Sanktionen (z. B. § 263 StGB) zur Folge haben können. Auf § 1 des Subventionsgesetzes des Freistaates  Sachsen in Verbindung mit §§ 2 bis 6 des Gesetzes gegen missbräuchliche Inanspruchnahme von Subventionen (SubvG) wurde hingewiesen. Es ist bekannt, dass der Stadt nach § § SubvG alle Tatsachen mitzuteilen sind, die der Bewilligung, Gewährung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Subventionen oder des Subventionsvorteils entgegenstehen oder für die Rückforderung der Subvention oder des Subventionsvorteils erheblich sind.
4.8
Nähere Informationen zum Datenschutz können Sie der Datenschutzerklärung der Stadt Annaberg-Buchholz unter
entnehmen.
DATENSCHUTZRECHTLICHER HINWEIS

Mit Ihrer Unterschrift gestatten Sie uns, Ihre oben angegeben Daten zum Zweck der Bearbeitung dieses Vorganges zu verarbeiten.





Seite 3 von 3
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand  30.07.2025
4. Erklärungen (zutreffendes bitte ankreuzen)
Es wird versichert, dass die Einzelmaßnahme gemäß Weiterleitungsvereinbarung Punkt 1.3 durchgeführt und ordnungsgemäß abgeschlossen wurde.
4.1

Der Zuwendungszweck wurde erreicht.

Die Bauabnahme durch den/die Zuwendungsempfänger erfolgte am
Es wird versichert, dass die vorgelegten Unterlagen im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben innerhalb des maßgeblichen Durchführungs- und Bewilligungszeitraumes gemäß den vertraglich vereinbarten Fristen mit der Baurechnung, den Büchern bzw. Belegen übereinstimmen. Nichtzuwendungsfähige Beträge, Vorsteuerbeträge (soweit abzugsfähig), Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber, Kostenanteile  Dritter, (Rückforderungen und Rückzahlungen) wurden abgesetzt. Die Ausgaben waren zur Erreichung der städtebaulichen Ziele notwendig. Dabei wurde wirtschaftlich und sparsam verfahren.
4.2
Der/die Zuwendungsempfänger erklärt/erklären, dass er/sie für dieses Vorhaben zum Vorsteuerabzug

berechtigt

teilweise berechtigt bis in Höhe von                                 %

nicht berechtigt

ist / sind.
4.3
Es wird versichert, dass die zuwendungsrechtlichen Bestimmungen zur Kumulierung von Städtebaufördermitteln mit Darlehensförderprogrammen (z. B. der SAB, KfW) und anderen Zuschussprogrammen eingehalten wurden.
4.4
Es wird versichert, dass die gesetzlichen und zuwendungsrechtlichen Bestimmungen zur Vergabe von Aufträgen bei der Durchführung des geförderten Vorhabens eingehalten wurden.
Sofern nicht, sind Abweichungen zu begründen.
4.5
Es wird versichert, dass während der Baudurchführung auf Bauschildern und nach Fertigstellung des Vorhabens an geeigneter Stelle und in angemessener Größe auf die Förderung von Bund und Freistaat Sachsen hingewiesen wurde/wird. Ein entsprechendes Foto hat die Stadt erhalten.
4.6
.....................................................
Ort, Datum