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Frau Friedel
Zi. 0.03
Tel. 03733 / 425 222
Fax 03733 / 425 146
Email: jana.friedel@annaberg-buchholz.de
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Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 22.07.2020
Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz
Fachbereich Kämmerei
SG Steuern
Markt 1
09456 Annaberg-Buchholz
zum Mantelbogen für einen Aufstellort
Kasseneinnahmen aus Geldspielgeräten im Erklärungsquartal
Bitte geben Sie für jedes einzelne im Erklärungsquartal aufgestellte Geldspielgerät die
Brutto-Kasseneinnahmen
an, die während des gesamten Quartals aus diesem Gerät erzielt wurden. "Kasseneinnahmen" sind dabei die durch Zählwerk ermittelten Spieleinsätze (Geldeinwürfe) abzüglich aller ausgeworfenen Gewinne, jedoch ohne Abzug der Mehrwertsteuer.
Bezeichnung der Lokalität*
lfd. Nummer des Anlagebogens
Aufstelldatum innerhalb des Erklärungsquartals bzw.
Datum der letzten Kassierung im Vorquartal
Zulassungsnummer
(hilfsweise: Gerätenr. und Typ)
Abnahmedatum innerhalb des Erklärungsquartals bzw.
Datum der letzten Kassierung im Erklärungsquartal
Summe der Brutto-Kasseneinnahmen im Erklärungsquartal
Zwischensumme / Übertrag Rückseite*
Aufstelldatum innerhalb des Erklärungsquartals bzw.
Datum der letzten Kassierung im Vorquartal
Zulassungsnummer
(hilfsweise: Gerätenr. und Typ)
Abnahmedatum innerhalb des Erklärungsquartals bzw.
Datum der letzten Kassierung im Erklärungsquartal
Summe der Brutto-Kasseneinnahmen im Erklärungsquartal
Gesamtbetrag der auf den Aufstellort entfallenden Vergnügungssteuer auf Spielgeräte (Summe aus SB1 und SB2)*
Steuerbetrag (12% der Summe gesamt) = SB1*
Nach § 8 Abs. 1 der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Annaberg-Buchholz ist der Steuerschuldner verpflichtet, das Aufstellen, den Austausch oder die Außerbetriebnahme von Apparaten und sonstigen Spieleinrichtungen innerhalb zwei Wochen der Stadt Annaberg-Buchholz auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck mitzuteilen.
Aufgestellte Spielgeräte
ohne Geldgewinnmöglichkeit
im letzten Quartal
Anzahl der im jeweiligen Monat am Aufstellort aufgestellten Spielgeräte
Bitte geben Sie für jeden einzelnen Quartalsmonat die Zahl der im jeweiligen Monat am Aufstellort aufgestellten Spiel- und Geschicklichkeitsapparate sowie Spieleinrichtungen ähnlicher Art (Spielgeräte) ohne Geldgewinnmöglichkeit an. Nur zeitweilig aufgestellte Geräte sind voll mitzuzählen.
Steuerbetrag (Steuerfaktor x Steuerfallzahl) = SB2
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Große Kreisstadt Annaberg-Buchholz, Stand 22.07.2020