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Anlage 11
An die Gemeinde
Aktenzeichen der Gemeinde
Eingangsstempel der Gemeinde
Freistaat Sachsen - bekannt gemachter Vordruck nach § 8 Abs. 3 DVOSächsBO
Stellungnahme der Gemeinde
nach § 36 des Baugesetzbuches (BauGB),
§ 69 Absatz 1 und § 77 Absatz 1 der Sächsische Bauordnung (SächsBO)







1. Vorhaben
Genaue Bezeichnung des Vorhabens:
2. Grundstück
Gemeinde, Ortsteil
Straße, Hausnummer
Gemarkung, Flurstücksnummer
Zutreffendes bitte ankreuzen [x] oder ausfüllen.
Reicht der auf dem Vordruck vorgesehene Raum für die erforderlichen Angaben nicht aus, verwenden Sie bitte ein gesondertes Blatt und legen Sie dieses dem Antrag bei.
An die Bauaufsichtsbehörde
Aktenzeichen der Bauaufsichtsbehörde
Eingangsstempel der Bauaufsichtsbehörde
zum Bauantrag nach § 68 SächsBO
zum Antrag auf Vorbescheid nach § 75 SächsBO
zum Antrag auf Zustimmung nach § 77 SächsBO
zum Antrag auf Ausnahme und/oder Befreiung nach § 31 BauGB
zum Antrag auf Abweichung von örtlichen Bauvorschriften nach § 67 Absatz 1 SächsBO
3. Zulässigkeit des Vorhabens nach § 30 BauGB
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans (§ 30 Abs. 1 BauGB).
Bezeichnung:
in Kraft getreten am:
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans:
ja
nein
Fortsetzung auf Seite 2
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht folgendem Baugebiet nach der BauNVO
(§ 34 Abs. 2 BauGB):
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Anlage 11
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (§§ 12, 30 Abs. 2 BauGB).
Bezeichnung:
in Kraft getreten am:
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans:
ja
nein
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines einfachen Bebauungsplans (§ 30 Abs. 3 BauGB).
Bezeichnung:
in Kraft getreten am:
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans:
ja
nein
Die Zulässigkeit richtet sich im Übrigen nach:
§ 34 BauGB
§ 35 BauGB
(Die Nummern 4. und 5. sind entsprechend auszufüllen.)
4. Zulässigkeit des Vorhabens nach § 34 BauGB
Das Vorhaben liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils.
Das Vorhaben ist nach der Art der baulichen Nutzung in dem Baugebiet allgemein zulässig.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein:
ja
nein
Das Vorhaben wahrt die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse:
ja
nein
Das Vorhaben beeinträchtigt das Ortsbild nicht:
ja
nein
Von dem Vorhaben werden keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden erwartet:
ja
nein
Das Vorhaben fällt unter § 34 Abs. 3a BauGB:
ja
nein
Es liegt eine Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr.
BauGB vor:         Bezeichnung:
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen dieser Satzung:
ja
nein
5. Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 BauGB
Das Vorhaben liegt im Außenbereich.
Das Vorhaben liegt im Geltungsberech eines wirksamen Flächennutzungsplans.
Das Vorhaben ist privilegiert nach § 35 Absatz 1
BauGB.
öffentliche Belange stehen entgegen:
(siehe Beiblatt)
ja
nein
Das Vorhaben fällt unter § 35 Absatz 2 BauGB.
öffentliche Belange werden beeinträchtigt:
(siehe Beiblatt)
ja
nein
Das Vorhaben fällt unter § 35 Absatz 4
öffentliche Belange, ausgenommen die in
§ 35 Absatz 4 BauGB genannten, werden
beeinträchtigt: (siehe Beiblatt)
ja
nein
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Absatz 6 BauGB.
Nummer
BauGB.
Nummer
Fortsetzung auf Seite 3
6. Zulässigkeit des Vorhabens nach § 33 BauGB
§ 33 Abs. 1 und 2 BauGB
§ 33 Abs. 3 BauGB
Bezeichnung des Bebauungsplans:
Das Vorhaben steht den künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entgegen:
ja
nein
Der Antragsteller hat die künftigen Festsetzungen des Bebauungsplans für sich und seine Rechtsnachfolger anerkannt. Eine Erklärung nach § 33 Abs. 1 Nr. 3 BauGB liegt bei:
ja
nein
Die Beteiligung nach § 33 Abs. 3 BauGB wurde durchgeführt:
ja
nein
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Anlage 11
7. Ausnahmen und Befreiungen nach § 31 BauGB
Bezeichnung der Ausnahme/Befreiung:
ja
nein
Das Einvernehmen wird erteilt
zur Ausnahme nach § 31 Abs. 1 BauGB:
ja
nein
zur Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB:
8. Veränderungssperre, Zurückstellung nach §§ 14, 15 BauGB
Für das Gebiet wurde eine Veränderungsperre beschlossen:
ja, in Kraft getreten am:
nein
Zur Ausnahme von der Veränderungssperre wird das Einvernehmen erteilt: (Gründe siehe Beiblatt)
ja
nein
Eine Zurückstellung nach § 15 BauGB wird beantragt bis zum:
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich folgender Bauvorschriften nach § 89 SächsBO:
Bezeichnung:
in Kraft getreten am:
9. Örtliche Bauvorschriften (§ 89 SächsBO)
Bezeichnung der beantragten Abweichung/en:
Das Einvernehmen wird erteilt: (Gründe siehe Beiblatt)
ja
nein
ebenes Gelände
10. Lage der baulichen Anlage im Gelände
Hanglage
die Geländeoberfläche soll festgesetzt werden
11. Zufahrt
Das Grundstück liegt in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche:
Das Grundstück ist über eine Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche erschlossen:
Die Zufahrt ist nicht gesichert.
Die öffentliche Verkehrsfläche ist befahrbar bis:
Die öffentliche Verkehrsfläche ist nutzbar ab:
ja
nein
ja
nein
t.
Fortsetzung auf Seite 4
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Anlage 11
Fortsetzung auf Seite 5
12. Trinkwasserversorgung
13. Abwasserbeseitigung
14. Löschwasserversorgung
Die Trinkwasserversorgung ist gesichert durch:
Die Trinkwasserversorgung ist gesichert ab:
Die Trinkwasserversorgung ist nicht gesichert.
Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist gesichert durch:
Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist gesichert ab:
Die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung ist nicht gesichert.
Die Löschwasserversorgung ist gesichert durch:
Die Löschwasserversorgung ist gesichert ab:
Die Löschwasserversorgung ist nicht gesichert.
15. Schutzgebiete
Das Grundstück liegt im:
Naturschutzgebiet nach § 14 SächsNatSchG (zu § 23 BNatSchG)
Landschaftsschutzgebiet nach § 26 BNatSchG
Wasserschutzgebiet nach § 46 SächsWG (zu den §§ 51 und 52 WHG)
Überschwemmungsgebiet nach § 72 SächsWG (zu den §§ 76 bis 78 WHG)                                       
Hochwasserentstehungsgebiet nach § 76 SächsWG
sonstiges Schutzgebiet (Bezeichnung):
16. Anforderungen auf Grund von Satzungen der Gemeinde
Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB
Denkmalschutzgebiet
Gehölzschutzsatzung
Sonstige
Bezeichnung:
17. Sonstige Angaben
Das Vorhaben liegt in einem Umlegungsgebiet nach § 52 BauGB.
Das Vorhaben liegt in einem Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB.
Das Vorhaben liegt in einem Gebiet einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB.
Bezeichnung:
Überschwemmungsgefährdetes Gebiet nach § 75 SächsWG (zu § 76 Absatz 1 WHG)
Stellplatzsatzung
Das Vorhaben liegt im Achtungsabstand eines Störfallbetriebes.
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Anlage 11
19. Unterschrift
Datum, Unterschrift
18. Schlussfeststellung
mit Beschluss vom:
Das Bauvorhaben wurde behandelt
als Angelegenheit der laufenden Verwaltung.
Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.
Einvernehmen nach § 36 BauGB:
Das Einvernehmen der Gemeinde wird nicht erteilt. Versagungsgründe sind auf einem gesonderten Blatt beigefügt.
Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben zu.
Stellungnahme nach § 69 Abs. 1 SächsBO:
Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben nicht zu. Einwendungen gegen das Vorhaben sind auf einem gesonderten Blatt beigefügt.
Die Gemeinde stimmt dem Vorhaben zu.
Stellungnahme nach § 77 Abs. 1 SächsBO:
Die Gemeinde widerspricht dem Vorhaben. Die Gründe sind auf einem gesonderten Blatt beigefügt.