Freistaat Sachsen  -  empfohlener Vordruck -
Anlage 15
1. Vorhaben
Genaue Bezeichnung des Vorhabens:
2. Grundstück
Gemeinde, Ortsteil
Straße, Hausnummer
Gemarkung, Flurstücksnummer
Bauaufsichtsbehörde:
Anschrift des Bauherrn
Telefon:
Datum:
Bearbeiter:
Aktenzeichen der Bauaufstichtsbehörde
Der Eingang der vollständigen Unterlagen wird mit nebenstehendem Datum bestätigt:
4. Unterschrift
Datum, Unterschrift
3. Hinweise
Mit der Ausführung des Vorhabens darf drei Wochen nach dem von der Bauaufsichtsbehörde bestätigten Eingangsdatum begonnen werden, es sei denn, die Bauaufsichtsbehörde untersagt den Baubeginn innerhalb dieser Frist.

Sind Abweichungen nach § 67 Absatz 1 Satz 1 SächsBO beantragt worden, darf mit der Bauausführung der davon betroffenen Teile des Bauvorhabens erst begonnen werden, wenn dem Antrag entsprochen wurde. 
Bestätigung
des Eingangsdatums in der Genehmigungsfreistellung
nach § 62 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO)