Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter

bei Ausweis-, bzw. Passanträgen von Minderjährigen
Informationen zum Antrag
Hinweise

Die Zustimmungserklärung muss von beiden Sorgeberechtigten (z.B. beiden Elternteilen) unterschrieben werden und die Ausweise beider Sorgeberechtigter müssen bei der Antragstellung vorliegen. Verweigert ein Elternteil die Zustimmung, ist die Entscheidung des Vormundschaftsgerichtes vorzulegen. Sofern das Sorgerecht nur bei einer Person liegt (z.B. nur bei der Mutter) so ist der Sorgerechtsbeschluss (im Falle einer Scheidung) oder eine aktuelle sogenannte Negativbescheinigung (ausgestellt vom Jugendamt) vorzulegen. Mit der Unterschrift auf der Zustimmungserklärung erklärt sich jeder Sorgeberechtigte damit einverstanden, dass das beantragte Ausweispapier auch ohne sein Beisein an den jeweils anderen Sorgeberechtigten ausgehändigt werden darf. Das beantragte Ausweisdokument kann ausschließlich einem Sorgeberechtigten ausgehändigt werden, nicht dem minderjährigen Kind. Die Erfassung und Speicherung der Fingerabdrücke im Personalausweis erfolgt aufgrund einer freiwilligen Entscheidung der antragstellenden Person bzw. der Sorgeberechtigten (bei Kinder/Jugendlichen unter 16 Jahren). Die Fingerabdrücke werden nur elektronisch im Personalausweis gespeichert und nicht aufgedruckt. Spätestens nach Aushändigung des Personalausweises werden die Fingerabdrücke beim Ausweishersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht. Die Abgabe einer Erklärung des/der Sorgeberechtigten, ob ein Fingerabdruck im Personalausweis gespeichert werden soll oder nicht, ist - aufgrund gesetzlicher Vorgaben - stets notwendig. Eine Entscheidung gegen die Speicherung der Fingerabdrücke zieht keine rechtlichen oder tatsächlichen Nachteile nach sich. Mit dem Verzicht der Erfassung und Speicherung der Fingerabdrücke können gegebenenfalls angebotene Verfahren zur Identitätsprüfung per Fingerabdruckvergleich nicht durchgeführt werden. Von Kindern unter sechs Jahren werden keine Fingerabdrücke genommen.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie der Ausweise beider Sorgeberechtigter oder
  • ggf. Negativbescheinigung des Jugendamtes oder Sorgerechtsbeschluss
  • ggf. Entscheidung des Vormundschaftsgerichtes

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