Eingangsvermerk - Formularserver
© erstellt durch die Stadtverwaltung Görlitz
Antrag auf Überprüfung einer Minderung der Straßenreinigungsgebühr gemäß
§ 5 Absatz 2 der Straßenreinigungsgebührensatzung (StrRGebS)
Stadtverwaltung Görlitz
Amt für Stadtfinanzen
SG Steuern
Untermarkt 6-8
02826 Görlitz
Sehr geehrte Antragstellerin,
sehr geehrter Antragsteller,
sollte die öffentlich zu reinigende Straße nicht entsprechend der im Reinigungsklassenverzeichnis (Anlage zur Straßenreinigungssatzung) festgelegten Reinigungsklasse durchgeführt werden, besteht für Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Überprüfung einer Gebührenminderung zu stellen.
Der Antrag ist bis zum 31.01. des Folgejahres rückwirkend für die Ereignisse, die zur Unterbrechung der Straßen-
reinigung im Haushaltsjahr geführt haben, zu stellen. Danach gilt der Antrag als verfristet.
Bei vorübergehender Einschränkung oder Einstellung der Straßenreinigung sowie bei Behinderung durch ruhenden Verkehr besteht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 und 5 Straßenreinigungsgebührensatzung kein Anspruch auf Gebührenminderung
Beachten Sie bitte, dass durch diese Antragstellung die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren vorerst bestehen bleibt. Sollte Ihrem Antrag stattgegeben werden, würde Ihnen der entsprechende Betrag erstattet werden.
Bitte füllen Sie nachstehendes Formular aus und senden Sie dieses an die Stadtverwaltung Görlitz (siehe oben).
zu überprüfender Zeitraum (Monat/Quartal/Jahr)
Hinweis:
Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben aus Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter https://www.goerlitz.de/steuern oder diese erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Görlitz.
Für Informationen und Anfragen nutzen Sie bitte die Telefonnummer 03581 67-1473 oder 1475 oder die E-Mail-Adresse: steuern@goerlitz.de.