© erstellt durch die Stadtverwaltung Görlitz
Antrag zur Freistellung vom Verwendungsverbot
Stadtverwaltung Görlitz
Ordnungsamt
Postfach 300131
02806 Görlitz
Veranstaltungsort bzw. Abbrennort
Feuerwerk Ausnahmegenehmigung
Datum und Unterschrift des Antragstellers
Für die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Klasse II bzw. Kategorie 2 für ein privates Feuerwerk nach § 24 Abs. 1 der 1. SprengV.
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem Datum des Feuerwerks gestellt werden.
Für die Genehmigung ist eine Gebühr in Höhe von 50,00 € zu entrichten.
Die Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr ist einzuhalten.
Die Genehmigung gilt nicht bei Bestehen der Waldbrandgefahrenstufen 4 oder 5.
Ich beantrage/Wir beantragen die Freistellung vom Verwendungsverbot nach § 24 Absatz 1 der 1. SprengV.
Die Klassen III und IV bzw. Kategorien 3 und 4 sollen nicht abgebrannt werden, daher ist auch kein Pyrotechniker mit Erlaubnis gemäß § 27 oder Befähigungsschein nach § 20 SprengG erforderlich.
Außerdem beantrage ich/beantragen wir die zum Kauf des vorgesehenen Kleinfeuerwerkes (Batteriefeuerwerk, Sonnen, Fontänen, Raketen etc.) notwendige Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Abs. 1 der 1. SprengV (siehe hierzu § 21 Abs. 1).
Ich versichere/wir versichern, dass das Abbrennen des Kleinfeuerwerkes nicht in der Nähe von Anlagen und Gebäuden stattfindet, die in § 23 Abs. 1 der 1. SprengV als besonders schützenswert genannt sind.
Begründung (besonderer Anlass, z.B.: Hochzeit, runder Geburtstag, Firmenjubiläum etc.):