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© Landratsamt Bautzen 07/2022
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Antrag nach dem Gesetz
zum Schutze der Bevölkerung
vor gefährlichen Hunden (GefHundG)
auf
Hiermit beantrage ich für nachfolgend beschriebenen Hund eine Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes gemäß § 5 GefHundG.
Die Prüfung der Sachkunde
(Bescheinigung liegt als Kopie bei).
Eine besondere
Haftpflichtversicherung
abgeschlossen (Kopie wird nachgereicht).
Hunderasse, -gruppe,
Kreuzung untereinander
Mikrochipnummer
ggf. Tätowierung
Telefon (freiwillige Angabe)
1. Angaben zum Halter des Hundes
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Die Haltung erfolgt in (z. B. Zwinger,
Wohnung, Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus)
4. Erklärung zur Zuverlässigkeit
Ich versichere, dass ich nicht
Ich versichere weiterhin, dass ich nicht
- wiederholt oder gröblich gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes, des Waffengesetzes, des Gesetzes
über die Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz verstoßen habe,
- trunksüchtig oder rauschgiftmittelsüchtig bin oder Medikamente missbräuchlich anwende,
- auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer seelischen Behinderung Betreute(r) nach § 1896 des
Bürgerlichen-Gesetzbuches bin oder
- wiederholt gegen §§ 3 bis 7 des GefHundG (Handelsverbot, Aggressionsausbildungsverbot,
Voraussetzungen für die Haltung gefährlicher Hunde, Anlein- und Maulkorbpflicht und
Mitteilungspflichten) verstoßen habe.
- wegen einer vorsätzlichen Straftat,
- wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat oder
- wegen einer Straftat gegen das Tierschutzgesetz, das Waffengesetz, das Gesetz über die
Kontrolle von Kriegswaffen, das Sprengstoffgesetz oder das Bundesjagdgesetz
rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen oder mindestens zweimal zu einer geringeren Geldstrafe rechtskräftig verurteilt worden bin.
(Hinweis: seit dem Eintritt der Rechtskraft der letzten Verurteilung sind noch keine 5 Jahre verstrichen. In die Frist nicht eingerechnet wird die Zeit, in welcher der Antragsteller auf behördliche oder richterliche Anordnung in einer Anstalt verwahrt worden ist.)
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
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5. Vorzulegende Unterlagen
Ich versichere, dass alle Angaben, soweit sie in den Anlagen zum Antrag zu machen sind, richtig und vollständig sind. Änderungen werde ich unverzüglich mitteilen.
Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind über
nachfolgenden Link abrufbar:
Über die Erteilung einer Erlaubnis kann erst dann entschieden werden, wenn der Nachweis der erforderlichen Sachkunde (§ 8 GefHundG) auf der Grundlage einer Sachkundeprüfung, eine besondere Haftpflichtversicherung sowie das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde gemäß §30 Abs. 5 BZRG vorliegen.