unterer Randbereich 10 mm
Landratsamt Bautzen
Straßenverkehrsamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
1. Angaben zum Antragsteller
Antrag und Bescheid
für die Durchführung von Großraum-
und/oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten
Verantwortlicher Disponent
© Landratsamt Bautzen 07/2020
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
gem. § 29 Abs. 3 StVO zur Durchführung von Großraum- und/oder Schwertransporten und füge die Ausnahmegenehmigung(en) gem. § 70 StVZO bei:
gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO
zur Beförderung von Ladungen mit Überbreite, Überhöhe und/oder Überlänge und zur Benutzung von Autobahnen oder Kraftfahrstraßen.
gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 2 StVO
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4. Beschreibung und Bezeichnung der Ladung des Zubehörs und der Beiladung
als unteilbar anzusehen, Begründung liegt bei.
asymmetrisch, Landungsskizze liegt bei.
Bauartbedingte Höchstge-
schwindigkeit des Transports
Fahrzeug mit Ketten- oder Raupenlaufwerk
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Transporthöhe
absenkbar auf (m)
über das Fahrzeug hinaus.
Bei der nach hinten überragenden Ladung beträgt der Abstand von der letzten Achse bis zum
Maximale Breite der Ladung beginnt in Höhe von:
(Ab hier ausfüllen, wenn eine erlaubnispflichtige Leerfahrt beantragt wird.)
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9. Fahrtweg (e) oder Geltungsbereiche (e)
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10. Antragsrelvante Mitteilungen
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Wenn es sich um einen Verkehr über einen Fahrtweg von mehr als 250 km handelt, hat der Antragssteller nachzuweisen.
1. Eine Schienenbeförderung oder eine gebrochene Beförderung Schiene/Straße ist nicht möglich oder würde unzumutbare Mehrkosen verursachen, wenn nach Nummer V.4VwV zu § 29 Abs. 3 / § 45 Abs. 1 Nr. 5 ein Anhörverfahren vorgeschrieben ist und eine Gesamtbreite von 4,20 m oder eine Gesamthöhe von 4,80 m (jeweils von Fahrzeug und Ladung) nicht überschritten wird.
2. Eine Beförderung auf dem Wasser oder eine gebrochene Beförderung Wasser/Straße ist nicht möglich oder würde unzumutbare Mehrkosten verursachen, wenn eine Gesamtbreite von 4,20 m oder eine Gesamtbreite von 4,80 m (jeweils von Fahrzeug und Ladung) oder eine Gesamtmasse von 72 t überschritten wird.
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Nur von der Behörde auszufüllen!
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Mir/Uns ist bekannt, dass der Transport eine Sondernutzung im Sinne des § 8 des Bundesfernstraßengesetzes oder der entsprechenden straßenrechtlichen Vorschriften der Länder darstellt und ich/wir alle Kosten zu übernehmen haben, die dem Träger der Straßenbaulast durch die Sondernutzung entstehen.
Mir/Uns ist bekannt, dass der/die Träger der Straßenbaulast und die Straßenverkehrsbehörde keinerlei Gewähr dafür übernehmen, dass die Straßen samt Zubehör durch die Sondernutzung uneingeschränkt benutzt werden können und den die Träger der Straßenbaulast oder denjenigen, der im Auftrag des Trägers des Straßenbaulast die Straße verwaltet, trifft im Rahmen der Sondernutzung keinerlei Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht trifft.
Die von mir im Antrag geforderten Informationen dürfen im Erlaubnis-/Genehmigungsverfahren nach StVO entsprechend den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet und weitergegeben werden.
Der/die Nachweise (e) liegt/liegen dem Antrag bei:
nein, ein Transport auf dem Schienen- oder Wasserweg ist undurchführbar oder unzumutbar, weil (ausführliche Begründung):
Handelt der Antragsteller im Auftrag eines Anderen, ist eine Vollmacht diesem Antrag beizufügen.
Die Informationen des Straßenverkehrsamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.