unterer Randbereich 10 mm
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© Landratsamt Bautzen 01/2022
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Registrierung als Lebensmittelunternehmen
Landratsamt Bautzen
Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
nach Artikel 6 der Verordnung (EG)Nr. 852/2004
über Lebensmittelhygiene *
1. Angaben und Bezeichnung der Betriebsstätte
2. Vornutzung der Betriebsstätte
3. Kontaktdaten des Lebensmittelunternehmens
(allgemeine Beschreibung, z. B. Getränkehersteller, Hofladen, Pizza-Service)
5. Angaben zum Produktsortiment
Ich bestätige die Angaben der Meldung mit meiner Unterschrift.
Unterschrift Lebensmittelunternehmer
Die Informationen des Lebensmittel- und Veterinäramtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
* in der zur Zeit geltenden Fassung
© Landratsamt Bautzen 01/2022
Meldung nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Alle Lebensmittelunternehmen sind nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene und Artikel 4 der Verordnung (EG) 853/2004 mit spezifischen Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs, beide vom 29.04.2004, der zuständigen Behörde durch die Lebensmittelunternehmen zwecks Eintragung zu melden.
Lebensmittelunternehmen sind gemäß Artikel 3 Ziffer 2 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 alle Unternehmen, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeiten ausführen. Nicht zu den Lebensmitteln gehören z. B. lebende Tiere, soweit diese nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind und Pflanzen vor dem Ernten.
Besteht ein Lebensmittelunternehmen aus mehreren Betriebsstätten hat die Meldung für jeden Betrieb gesondert zu erfolgen.
Bei Änderungen der Daten sollte innerhalb eines Monats eine Aktualisierung erfolgen.