Antrag auf Erteilung eines
Sachkundenachweises für Personen
Landratsamt Bautzen
Lebensmittelüberwachungs- und
Veterinäramt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
gemäß Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG)
Nr. 1099/2009 (Tierschutzschlachtverordnung) *
für 3 Monate befristet gültig (Artikel 21 Abs. 5)
Gültig für folgende Tierarten, Tätigkeiten, Art von Geräten
Handhabung und Pflege von
Einhängen und Hochziehen von
(bitte Tierart/Betäubungsverfahren benennen)
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen. Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
3. Angaben zum Antragsteller
1. Angaben zur Identifizierung der sachkundigen Person
4. Erklärung gemäß Artikel 21 Absatz 6 der VO (EG) Nr. 1099/2009
© Landratsamt Bautzen 11/2020
Die Informationen des Lebensmittel- und Veterinäramtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
Hiermit erkläre ich, dass gegen mich in den zurückliegenden drei Jahren oder aktuell kein tierschutzrechtliches Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren anhängig ist oder war und kein Zwangsgeld zur Beseitigung festgestellter Verstöße festgesetzt wurde.
* in der zur Zeit geltenden Fassung