Landratsamt Bautzen
Sozialamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Antrag auf Übernahme
von Bestattungskosten
Kundennummer/
Aktenzeichen
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
© Landratsamt Bautzen 08/2020
nach § 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Um sachgerecht über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden Informationen und Unterlagen benötigt. Sie werden deshalb gebeten, den Antrag sorgfältig auszufüllen. Die Richtigkeit der Angaben ist durch Unterschrift der jeweiligen Person oder ihres gesetzlichen Vertreters auf der letzten Seite zu bestätigen. Die Datenerhebung im Zusammenhang mit dem Antrag erfolgt nach § 67a Absatz 2 Satz 1 Sozialgesetzbuch - Zehntes Buch (SGB X). Die weitere Datenverarbeitung erfolgt nach § 67b Abs. 1 SGB X. Ihre Verpflichtung zur Mitwirkungspflicht in diesem Verfahren ergibt sich aus § 60 Abs. 1 (Obliegenheit) Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I). Um Missbräuche zu vermeiden, werden Ihre Angaben teilweise mit Angaben, die Sie evtl. gegenüber anderen Leistungsträgern gemacht haben, automatisch verglichen (§ 118 SGB XII).
Stellung zum Verstorbenen
2. Angaben zum Verstorbenen
Wovon hatte der Verstorbene seinen Lebensunterhalt bestritten? (Nachweise bitte beifügen.)
3. Weitere persönliche Angaben zum Antragsteller
im Haushalt lebender Ehegatte oder Lebenspartner
Stellung zum Verstorbenen
Grundmiete ohne Neben- und Heizkosten
Nebenkosten ohne Heizkosten
5. Weitere im Haushalt lebende Personen
Verwandts.-verh.
zum Antragsteller
(ggf. auf gesondertem Blatt fortsetzen)
6. Besondere Belastungen der im Haushalt lebenden Personen
(z. B. Haushalts-, Lebens- u. a. Versicherungen, Beiträge zur Altersversorgung)
(ggf. auf gesondertem Blatt fortsetzen)
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(entsprechende Nachweise beifügen) (ggf. auf gesondertem Blatt fortsetzen)
Einkommensart (Erwerbseinkommen,
Rente, Unterhalt u. a.)
im Haushalt lebenden Personen
8. Zu erwartende Leistungen
Werden einmalige Leistungen erwartet (z. B. Steuerrückzahlung, Schadenersatz-
ansprüche)?
Wenn ja: (ggf. auf gesondertem Blatt fortsetzen)
Sind Leistungen beantragt, über die noch nicht entschieden wurde?
Wenn ja: (ggf. auf gesondertem Blatt fortsetzen)
9. Vermögen aller im Haushalt lebenden Personen
(z. B. Sparguthaben, Bausparvertrag, Lebensversicherung, Wertpapiere, Kraftfahrzeuge, Grundstücke)
(ggf. auf gesondertem Blatt fortsetzen)
Die Bestattung wurde bereits veranlasst.
Bei einer Erdbestattung: Soll eine vorläufige Kostenübernahme erfolgen?
unter Berufung auf § 27 SGB X.
Vom Verstorbenen gewünschte Bestattungsart
Die Bestattung wurde durch das Ordnungsamt veranlasst. Ich habe davon mit Schreiben
(bitte beifügen) Kenntnis erhalten. Ich beantrage die Leistungen
(z. B. natürlicher Tod, Unfall usw.)
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11. Angaben zur Erbschaft
Haben Sie das Erbe ausgeschlagen?
Wenn ja, bei welcher Stelle? (Bitte Nachweis vorlegen.)
Sind Sie Erbe des Verstorbenen? (Wenn ein Erbschein beantragt wurde, diesen bitte beifügen.)
Prüfen Sie noch, ob Sie das Erbe ausschlagen?
Wurde die Erbschaft gemäß § 1945 BGB von weiteren Personen ausgeschlagen?
12. Nachlass/einzusetzende zugeflossene Mittel
Sind Ihnen Nachlassmittel oder andere (z. B. Bargeld, Kontoguthaben, Wertpapiere, Grundstücke, Lebensversicherungen, Sterbevierteljahr, Rentennachzahlung) bekannt?
Mir ist bekannt, dass ich alle Mittel einzusetzen habe, die mir durch den Tod des Verstorbenen zugeflossen sind bzw. zufließen werden.
Welcher Erlös wurde erzielt?
Hat der Verstorbene Vermögen hinterlassen? (Entsprechende Nachweise sind beizufügen.)
Personen/Erläuterungen/Höhe
Sparguthaben/Festgelder/Wertpapiere
Bausparvertrag (aktueller Kontostand)
Hausbesitz/Eigentumswohnung in
Haus- und/oder Grundbesitz wurde über-
tragen. Was, wann, an wen (Vertrag)?
Lebensversicherung (Auszahlbetrag)
Fahrzeuge (LKW, Pkw, Motorrad, Wohn-
wagen, Wohnmobil etc.) Kennzeichen, Typ, Baujahr, Verkehrswert?
Mietkaution beim Vermieter hinterlegt oder auf ein Treuhandkonto eingezahlt? (Höhe?)
Bestattungsvorsorgevertrag
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Bestand ein Bestattungsvorsorgevertrag bzw. eine Vereinbarung?
Wenn ja, bei welchem Bestatter (Name und Anschrift)?
Sterbegeld der Gewerkschaft
15. Folgende Leistungen wurden aus Anlass des Todes beantragt
Sterbegeld aufgrund des Bezuges einer Kriegsschadensrente
(§ 292b LAG)
Bestattungsgeld aufgrund des Bezuges einer Rente
nach dem BVG (§ 36)
aus der gesetzlichen Unfallversicherung
der Unterhaltssicherungsbehörde bei der
Bestattung Wehrpflichtiger
13. Ansprüche aus der Rentenversicherung
(wenn ja, Nachweise beizufügen)
Besteht evtl. Anspruch auf Witwenrente?
Vorauszahlung für das Sterbequartal
Leistungen, die aus Anlass des Todes erbracht wurden/werden
Personen/Erläuterungen/Höhe
Sonstige Zahlungen
(z. B. Erst. Beiträge Rententräger)
Bitte belegen Sie alle Angaben durch aktuelle, aussagefähige Nachweise, z. B. Kontoauszüge, Wertbe-
stätigungen von Versicherungen, ggf. Wertgutachten, Kaufverträge oder andere geeignete Dokumente.
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16. Angehörige des Verstorbenen - auch wenn bereits verstorben - einfügen
(ggf. auf gesondertem Blatt fortsetzen)
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18. Überweisungserklärung
19. Erklärung des Antragstellers
Eine Leistung kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn
- die Kosten der Bestattung unter sozialhilferechtlichen Aspekten angemessen sind,
- der Verstorbene keinen (ausreichenden) Nachlass hinterlassen hat,
- Sie nicht in der Lage sind, die Kosten aus eigenen Mitteln zu tragen und
- es keine anderen Personen gibt, die zur Leistung verpflichtet sind.
Die Auslösung einer Bestattung ist eine privatrechtliche Angelegenheit und muss durch den Verpflichteten ausgelöst werden.
Unterschrift des Antragstellers (ggf. des gesetzlichen Betreuers)
17. Sonstige Angaben/Bemerkungen
(z. B. über persönliche, familiäre, gesundheitliche Verhältnisse)
Sonstige Angaben und Bemerkungen
Die Informationen des Sozialamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
Hiermit bevollmächtige ich das Sozialamt Bautzen, die mir ggf. gewährte Bestattungsbeihilfe direkt an das beauftragte Bestattungsunternehmen, die Friedhofsverwaltung und ggf. an das Krematorium direkt zu überweisen.
Ich versichere, dass die Angaben in diesem Antrag voll der Wahrheit entsprechen und das keine Angaben verschwiegen wurden. Es ist mir bekannt, dass ich mich der unwahren oder unvollständigen Angaben strafbar mache und zu Unrecht bezogene Leistungen zurückzahlen muss. Auf meine Mitwirkungspflicht und die Folge fehlender Mitwirkung (§ 60 ff. Sozialgesetzbuch - SGB I - Allgemeiner Teil) bin ich hingewiesen worden. Eine Folge könnte sein, die Hilfe zu versagen. Fehlende Mitwirkung heißt, dass die Aufklärung des Sachverhaltes erschwert wird, Unterlagen nicht beigebracht oder nicht genügend Selbsthilfe erkennbar ist.
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Informationsblatt für den Antragsteller
Der Erben bzw. der volljährigen Angehörigen
(im/außerhalb des Haushaltes lebende Erben und Angehörige des Verstorbenen)
Des Verstorbenen (siehe Antragsformular)
1. Sterbeurkunde
2. Kopien von Kontoauszügen der letzten 3 Monate
3. Kopien von Sparguthaben
4. Kopien von Versicherungen
5. Aufstellung und Bewertung des Nachlasses
1. Erbschein bzw. Erbausschlagung (falls vorhanden)
2. Kopien über die Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate (vom Antragsteller sowie dessen
Ehegatten/Partner)
3. Kopien von Kontoauszügen der letzten 3 Monate
4. Kopien der monatlichen Belastungen
5. Aktuelle Kosten der Unterkunft
6. Aktuelle monatliche Versicherungen
7. Originalrechnungen aller Bestattungsverbindlichkeiten
Gemäß § 74 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) können die Kosten für eine würdevolle und angemessene Bestattung nur übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen.
Zur Begleichung der Bestattungskosten muss der Verpflichtete vorrangig Vermögen und zweckbestimmte Leistungen, die er aus Anlass des Todes des Verstorbenen erlangt hat, einsetzen:
- Auszahlung von Lebens- und Sterbeversicherungen
- Sterbe- oder Bestattungsgeld
Gehört zum Nachlass des Verstorbenen Schonvermögen (Haus- und Grundbesitz) im Sinne des § 90 Abs. 2 SGB XII, wird seine Verwertung zur Bestreitung der Bestattungskosten verlangt.
Weiterhin ist zu beachten, das Sozialhilfe einkommens- und vermögensabhängig ist. Sie wird unteranderem nur gewährt, wenn das Einkommen des Hilfesuchenden/Antragstellers unter der Einkommensgrenze liegt und er über kein Schonvermögen oberhalb der Vermögensgrenze von 5.000,00 ¤ (Ehepaar 10.000,00 ¤) verfügt. Zum Vermögen gehören Spar- und Bankguthaben, Festgeld, Lebens- und Sterbeversicherungen, Fonds, Aktien, Bausparer usw.
Die Auslösung einer Bestattung ist eine privatrechtliche Angelegenheit und muss durch den Verpflichteten ausgelöst werden.
1. Der Antrag ist vollständig, mit allen Nachweisen, an das Landratsamt Bautzen, Bahnhofstraße 9 zu
richten. Bei persönlicher Abgabe wenden Sie sich bitte an die Bürgerämter Bautzen, Hoyerswerda
oder Kamenz.
2. Der Antragsteller ist dazu verpflichtet, alle Angehörigen und im Haushalt lebende Familienmitglieder
vollständig anzugeben.
3. Der Antrag kann nur vollständig ausgefüllt mit den dazugehörigen Nachweisen der Antragsteller
bearbeitet werden.
4. Der Antragsteller soll, falls vorhanden, alle Bestattungspflichtige gemäß Bestattungsgesetz.
(Ehegatte, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder, Großeltern und der Partner einer auf Dauer angelegten nicht ehelichen Lebensgemeinschaft) angeben.
5. Der Bestattungspflichtige ist gemäß § 60 SGB I zur Mitwirkung verpflichtet. Gemäß § 66 SGB I kann der
Sozialhilfeträger die Leistung versagen, wenn Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen.
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