Landratsamt Bautzen
Sozialamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Verschiebung von Elterngeld-Monaten aufgrund der Ausübung einer systemrelevanten Tätigkeit während der
Covid-19-Pandemie
Anlage zum Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
© Landratsamt Bautzen 08/2020
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Wenn Sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben und es Ihnen während der Covid-19-Pandemie nicht möglich ist, Ihre Elterngeld-Monate zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zu nehmen, können Sie diese bis Juni 2021 verschieben.
Der Elterngeld-Bezug der aufgeschobenen Monate muss spätestens am 30. Juni 2021 beginnen. Der konkrete Beginn richtet sich nach dem Lebensmonat Ihres Kindes. Wenn Sie Elterngeld-Monate aufschieben, sind Lücken im Elterngeldbezug nach dem 14. Lebensmonat des Kindes ausnahmsweise möglich. Sie können Basiselterngeld- und ElterngeldPlus-Monate sowie den Partnerschaftsbonus aufschieben. Wenn Sie Ihre Elterngeld-Monate aufschieben, können Sie ausnahmsweise auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus Basiselterngeld beziehen. Sie können nur ganze Elterngeldmonate (= Lebensmonate) verschieben. Wenn Sie die verschobenen Monate nachholen, sind Sie an die Varianten Basiselterngeld und ElterngeldPlus nicht gebunden.
Für den Aufschub des Partnerschaftsbonus ist es ausreichend, wenn ein Elternteil eine systemrelevante Tätigkeit ausübt. Die Partnerschaftbonus-Monate müssen von beiden Elternteilen verschoben werden. Sie können nur als Ganzes - in vier aufeinander folgenden Lebensmonaten - verschoben werden. Wenn der Bezug gemäß den Angaben im Bewilligungsbescheid bereits begonnen hat, können Sie die PartnerschaftsbonusMonate nicht mehr verschieben.
Die Ausübung einer systemrelevanten Tätigkeit müssen Sie nachweisen: Bitte erklären Sie hierfür in Ihrem Antrag, in welcher Branche oder in welchem Beruf Sie tätig sind. Ihrem Antrag fügen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers über die systemrelevante Tätigkeit bei. Sollten Sie diese nicht vorlegen können, insbesondere wenn Sie selbstständig sind, reicht Ihre Erklärung aus. Wenn Sie Fragen haben, ob Ihre Tätigkeit zu den systemrelevanten Branchen und Berufen gehört, wenden Sie sich bitte an Ihre Elterngeldstelle.
bei Adoptionen, Tag der
Aufnahme in den Haushalt
Aktenzeichen (soweit bekannt)
Aktenzeichen (soweit bekannt)
Bitte nutzen Sie diesen Antrag
nur
dann, wenn Sie eine systemrelevante Tätigkeit ausüben und es Ihnen während der Covid-19-Pandemie nicht möglich ist, Elterngeld-Monate zwischen dem 1. März und 31. Dezember 2020 zu nehmen, und Sie daher Elterngeld-Monate verschieben möchten.
© Landratsamt Bautzen 08/2020
Antrag auf Verschiebung von Elterngeld-Monaten
Üben Sie eine sysemrelevante Tätigkeit aus?
Nachweis oder Erklärung beifügen
Basiselterngeld/
EltergeldPlus
Ich beantrage, folgende Elterngeld-Monate aufzuschieben (bitte angeben)
Basiselterngeld/ElterngeldPlus
Nicht Zutreffendes bitte streichen.
Basiselterngeld/ElterngeldPlus
Nicht Zutreffendes bitte streichen.
Basiselterngeld/ElterngeldPlus
Nicht Zutreffendes bitte streichen.
Sie müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestimmen, wann Sie die aufgeschobenen Elterngeldmonate in Anspruch nehmen möchten. Teilen Sie die Inanspruchnahme bitte rechtzeitig Ihrer zuständigen Elterngeldstelle schriftlich mit.
Antrag auf Verschiebung der beantragten Partnerschaftsbonusmonate
(nur für beide Elternteile möglich)
Sie müssen zu diesem Zeitpunkt noch nicht bestimmen, wann Sie die aufgeschobenen Partnerschaftsbonusmonate in Anspruch nehmen möchten. Teilen Sie die Inanspruchnahme bitte rechtzeitig Ihrer zuständigen Elterngeldstelle schriftlich mit.
Partnerschaftsbonusmonate können nur von beiden Elternteilen als Ganzes verschoben werden. Der Bezug darf noch nicht begonnen haben.
Geben Sie alle Lebensmonate an, für die Sie die Verschiebung von Elterngeld beantragen. Elterngeld-Plus-Monate können auch in einer ungeraden Anzahl verschoben werden.
Monate mit Anspruch auf Mutterschaftsleistungen, Versicherungsleistungen nach § 192 Absatz 5 Satz 2 Versicherungsvertragsgesetz oder ausländische Familienleistungen gelten als Monate, in denen die Mutter Basiselterngeld bezieht. Diese Monate können nicht verschoben werden.
Unterschrift Elternteil 2
ggf. Unterschrift des
gesetzlichen Pfleger/Vertreter
Die Informationen des Sozialamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.