Landratsamt Bautzen
Sozialamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Antrag auf Änderung
des Bemessungszeitraums für Einkommensausfälle
aufgrund der Covid-19-Pandemie
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Anlage zum Antrag auf Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
© Landratsamt Bautzen 08/2020
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Absender
Name
Straße
PLZ/Ort
Aktenzeichen
Füllen Sie den nachfolgenden Antrag bitte nur dann aus, wenn Sie eine Einkommensminderung aufgrund der Covid-19-Pandemie hatten und hiermit beantragen, dass diese Monate von der Bemessung des Elterngeldes ausgenommen werden:
Kalendermonate mit Einkommensminderungen, die Sie zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember 2020 aufgrund der Covid-19-Pandemie hatten, können Sie auf Antrag von der Berechnung des Elterngeldes ausnehmen. Diese Monate werden übersprungen. Es können auch nur einzelne Kalendermonate ausgenommen werden. Der Bemessungszeitraum verschiebt sich um die Zahl der übersprungenen Monate weiter in die Vergangenheit. Wenn Sie ausschließlich selbstständig waren oder wenn Sie sowohl Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit als auch Einkünfte aus einer nichtselbstständigen Tätigkeit hatten, verschiebt sich der Bemessungszeitraum auf Antrag auf einen Veranlagungszeitraum davor. Zu den Einkommensminderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie zählen auch mittelbare Änderungen der Einkommenssituation, wie zum Beispiel die Reduzierung der Arbeitszeit zugunsten der Kinderbetreuung.

Den Einkommenswegfall aufgrund der Covid-19-Pandemie müssen Sie glaubhaft machen; zum Beispiel durch Vorlage von Bescheinigungen, Weisungen oder Anordnungen des Arbeitgebers, Anordnungen der Gesundheitsämter zur Schließung bestimmter Betriebe oder Einrichtungen oder durch Vorlage von Bescheiden über den Bezug von Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld frühestens ab dem 1. März 2020.
1. Angaben zum Kind(er)
Name
Vorname(n)
Geburtsdatum
bei Adoptionen, Tag der
Aufnahme in den Haushalt
2. Angaben zu Elternteil
Name
Vorname
Geburtsdatum
Nichtselbstständige Arbeit
Ich hatte in den zwölf Monaten vor dem Beginn der Mutterschutzfrist (wenn ich die Mutter bin), ansonsten in den zwölf Monaten vor dem Monat der Geburt des Kindes bzw. bei Adoptionen in den zwölf Monaten vor dem Tag der Aufnahme des Kindes in den Haushalt  Einkommensminderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie  (z. B. Kurzarbeit, Freistellung, Arbeitslosigkeit, Teilzeit aufgrund von Kinderbetreuung) und beantrage, dass die betroffenen Monate von der Bemessung des Elterngeldes ausgenommen werden. 
in der Zeit vom
bis
in der Zeit vom
bis
Die hiervon betroffenen Monate sollen von der Bemessung des Elterngeldes ausgenommen werden.
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© Landratsamt Bautzen 08/2020
Ort, Datum
Unterschrit Elternteil 1
ggf. Unterschrift des
gesetzlichen Pfleger/Vertreter
Die Informationen des Sozialamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
Selbstständige Arbeit
Ich hatte im letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum vor der Geburt des Kindes bzw. bei Adoptionen vor dem Tag der Aufnahme des Kindes in den Haushalt Einkommensminderungen aufgrund der Covid-19-Pandemie (z. B. durch zeitweise Schließung oder Einstellung des ausgeübten Gewerbes) und beantrage die Verschiebung.
in der Zeit vom
bis
Bitte Nachweise beifügen.

Der betroffene Veranlagungszeitraum soll von der Bemessung des Elterngeldes ausgenommen werden.