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Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Zum Drucken des Formulars (z.B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
Anlage zum Antrag auf Leistungen
nach dem SGB XII
1. Hilfesuchender/Leistungsberechtigter
zum Antrag auf Leistungen nach dem
1. Der Hilfesuchende/Leistungsberechtigte besitzt
Hilfesuchender/
Leistungsberechtigter
Eltern, bei minder-
jährigen Kindern
Bank- und Sparguthaben (auch aus Sparverträgen, z. B. vermögenswirksames Sparen, Bausparverträge)
Name der Bank, Sparkasse, Bausparkasse u. Konto-Nr.
Bei anderen Banken, Sparkassen oder sonstigen Instituten werden keine weiteren Konten unterhalten.
Wertpapiere, Aktien, Pfandbriefe
Bezeichnung, Stück, Nettowert je Stück, derzeitiger Kurs
Riesterverträge (auch bereits ausgezahlte bzw. künftig auszuzahlende)
Name Versicherung, Vertragsnummer
© Landratsamt Bautzen 11/2021
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Sonstiges Vermögen (z. B. Sachwerte, PKW, Wohnwagen, Schmuckstücke, Lebensversicherung)
Sonstige Vermögenswerte oder vermögensrechtliche Ansprüche
(z. B. aus Darlehen, Erbteil, Lastenausgleich, Vermögensauseinandersetzungen zwischen Ehepartnern, Altenteilsverträgen, Überlassungsverträgen, Leibrentenverträgen)
Haus- und Grundbesitz
(z. B. Eigentumswohnwohnungen, Ferienwohnungen, Bauplätze, sonstiger Landbesitz - Lage)
Anlage- und Betriebsvermögen
Art, Vehrkehrswert, Belastungen
Hilfesuchender/
Leistungsberechtigter
Eltern, bei minder-
jährigen Kindern
In den letzten zehn Jahren vor der Beantragung der Leistungen hat der Hilfesuchende/Leistungsberechtigte
4. Bemerkungen, ergänzende Angaben
(z .B. vorgesehener Verwendungszweck des Vermögens; sonstiges, bisher nicht näher bezeichnetes Vermögen)
© Landratsamt Bautzen 11/2021
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© Landratsamt Bautzen 11/2021
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben vollständig und wahr sind. Mir ist bekannt, dass die Verpflichtung besteht, das hilfegewährende Amt über Änderungen in meinen/unseren Vermögensverhältnissen unverzüglich zu unterrichten. Unwahre oder unvollständige Angaben bezüglich des Vermögens können strafrechtlich verfolgt werden (§ 263 Strafgesetzbuch - Betrug - ).
Die Angaben in diesem Vordruck werden aufgrund der §§ 60 - 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch erhoben. Die Angaben werden zur Prüfung der Leistungsvorraussetzungen benötigt. Bei fehlender Mitwirkung des/der Betroffenen kann die beantragte Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.
Unterschrift erklärende Person/en (Name, Vorname)
Die Informationen des Sozialamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
1) Soweit Erklärung zur Niederschrift bei der Behörde abgegeben wird.