Landratsamt Bautzen
Sozialamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
bis auf Widerruf, mich gegenüber dem Landratsamt Bautzen - Amt für Ausbildungsförderung - zu vertreten.
Im Rahmen der Bearbeitung meines Förderungsantrages/des Förderantrages meines Kindes (Zutreffendes unterstreichen) auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG), bevollmächtige ich
- die Berechtigung zur Auskunftserteilung gegenüber der Bevollmächtigten,
- die rechtswirksame Entgegennahme von Schriftstücken, Bescheiden, Widerspruchsbescheiden usw.
- die rechtswirksame Abgabe von Willenserklärungen, z. B. Vervollständigen von Formblättern/die
Einlegung von Widersprüchen gegen Bescheide usw.
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Zugleich willige ich ein, dass das Landratsamt Bautzen - Amt für Ausbildungsförderung - dem Bevollmächtigten entsprechende Auskünfte erteilt und bei ihm einholt.
Die Hinweise auf der Rückseite habe ich gelesen. Ich stimme ihnen zu und erteile die Vollmacht.
Nach unseren bisherigen Erfahrungen kommt es sehr häufig vor, dass Elternteile von Auszubildenden/Schülern gebeten werden, mit uns in Kontakt zu treten. Wir bitten Sie daher, zur Beschleunigung der Bearbeitung die Vollmacht rechtzeitig zu erteilen, falls Sie auch jemanden bevollmächtigen möchten.
Die Informationen des Sozialamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
© Landratsamt Bautzen 04/2020
Für die rasche Bearbeitung Ihres Antrags kann es erfahrungsgemäß sehr vorteilhaft sein, einen Bevollmächtigten zu bestellen, da wir ohne Vollmacht nur mit Ihnen allein kommunizieren dürfen. Entgegen verbreiteter Vorstellung sind wir nicht berechtigt, den Eltern von volljährigen Antragstellern Auskünfte zu erteilen, wenn keine Vollmacht vorliegt.
Wir bitten Sie deshalb, uns frühzeitig eine Vollmacht zuzusenden, wenn eine andere Person Ihnen bei der Antragstellung behilflich ist, weil dadurch Wartezeiten und Klärungsaufwand vermieden werden.
Bitte beachten Sie noch folgende Hinweise:
- Die Ausstellung einer Vollmacht ist freiwillig; sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen
werden.
- Erteilen Sie keine Vollmacht oder widerrufen Sie eine gegebene Vollmacht, entstehen Ihnen keinerlei
rechtliche Nachteile in Bezug auf Ihren Antrag. Einzige Folge ist, dass wir ohne Vollmacht nur mit
Ihnen allein kommunizieren dürfen.
- Es kann nur eine einzige Vollmacht wirksam erteilt werden. Mit Vorlage einer weiteren Vollmacht
erlischt die vorherige Bevollmächtigung. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Vollmacht
beim Landratsamt Bautzen
- Amt für Ausbildungsförderung.
- Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, Untervollmachten zu erteilen.
- Der Bevollmächtigte handelt im Sinne eines Beistandes; er handelt zusätzlich und neben dem
Antragsteller.
- Schriftverkehr des Landratsamtes Bautzen - Amt für Ausbildungsförderung - richtet sich trotz dieser
Vollmacht immer an den Antragsteller unter der von ihm angegebenen Anschrift.
- Die Handlungen und Versäumnisse des Bevollmächtigten wirken für und gegen Sie als Antragsteller.
Aus diesem Grund sollte der Bevollmächtigte mit Bedacht ausgewählt werden.
- Die Vollmacht gilt nicht für die Unterzeichung des Darlehensvertrags, falls die Ausbildungsförderung
als Darlehen gewährt wird. Der Darlehensvertrag muss vom Antragsteller selbst unterzeichnet werden.
Die Vollmacht wird der Förderakte beigelegt und verbleibt dort bis zur Vernichtung der Akte. Die Daten der Vollmacht werden automatisiert verarbeitet und genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, nachdem die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für die Antragsdaten abgelaufen ist, in der Regel sechs Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.
Sie können jederzeit Auskunft über alle Angaben verlangen, die das Landratsamt Bautzen - Amt für Ausbildungsförderung - zu Ihrem Antrag gespeichert hat. Wenden Sie sich einfach an Ihren zuständigen Sachbearbeiter.
© Landratsamt Bautzen 04/2020