unterer Randbereich 10 mm
Gemeinsame Festlegung
zum Schutz des Kindes
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
1. Zwischen den Personensorgeberechtigten
vertreten durch die beauftragte Fachkraft
betreffs der Entwicklung von
(Datum) wurden bezüglich des oben genannten Kindes/Kinder
folgende Anhaltspunkte einer Gefährdung besprochen:
(Alles was Mitarbeiter als gefährdend aufgefallen ist bzw. durch Dritte gemeldet oder in der Beratung als gefährdet bewertet wurde.)
© Landratsamt Bautzen 08/2020
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2. Zur Abwendung der Gefährdung wird folgende Vereinbarung getroffen:
verpflichte/n mich/uns innerhalb:
(Ziele mit Zeitfenster versehen - was ist innerhalb der o. g. Zeiträume wirklich umsetzbar?)
(Beispiel: 1 Tag - Frühstück mitgeben, 1-2 Wochen-Antrag stellen, abgeben...)
Eine Auswertung der Verpflichtung erfolgt am
(Festzulegen ist, wer, wann, wo überprüft und wie eine Einhaltung bzw. Nichteinhaltung festzustellen ist. Bei Überprüfung evtl. an die Schweigepflichtsentbindung gegenüber Dritten denken!)
Wird die Verpflichtung nicht eingehalten bzw. lässt sich die Familie nicht auf die Festlegung ein, hat das folgende Konsequenzen:
(Information an Jugendamt)
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Die Informationen des Jugendamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.