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Zum Drucken des Formulars (z. B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
© Landratsamt Bautzen 02/2022
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Antrag auf Gewährung einer
Zuwendung zur Erhaltung und Pflege
und Nutzbarmachung eines Kulturdenkmales
gemäß Anlage 2 zu Ziffer VII Nummer 1 RL Denkmalförderung
Für die Maßnahme
(Kurzbenennung)
Telefon (freiwillige Angabe)
(Vollmacht ist beigefügt)
Telefon (freiwillige Angabe)
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b) gegebenenfalls im Einzelfall erforderlich
7. Angaben nur bei Wirtschaftsunternehmen
Klein- und mittelständisches Unternehmen
8. Zuwendungen des Freistaates für das Kulturdenkmal
Beginn der beantragten Maßnahmen (Monat/Jahr)
Abschluss der beantragten Maßnahme (Monat/Jahr)
Maßnahmebeginn ist der Abschluss eines zum Antragsgegenstand gehörenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
Die Ausgaben (siehe Anlage 2 zum Antrag) werden durch folgende Einnahmen gedeckt
c) Kredit(e) Sächsische Aufbaubank
e) private Mittel (Stiftungen, Sponsoren etc.)
g) beantragte Zuwendung beim Landkreis Bautzen
(Landesprogramm Denkmalpflege des
Freistaates Sachsen)
f) Weitere Zuwendungen aus anderen
Förderprogrammen
(siehe Summe der Spalte 6 der Anlage 2)
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11. Der Antragsteller ist zum Vorsteuerabzug berechtigt
12. Form der beantragten Zuwendung
13. Vorzeitiger Maßnahmebeginn
Begründung (ggf. auf Beiblatt)
Gemäß RL Denkmalförderung beträgt bei der Anteilsfinanzierung der Regelfördersatz 50% (Ausnahme bis zu 90%) des denkmalbedingten Mehraufwandes
Gemäß RL Denkmalförderung beträgt bei der Festbetragsfinanzierung der Fördersatz bis zu 25% der Gesamtkosten.
Nur bei Gesamtkosten bis max. 100.000,00 EUR möglich.
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Ihre personenbezogenen Daten werden durch das Landratsamt Bautzen ausschließlich zur Bearbeitung Ihres Antrages erhoben.
Die Angaben sind erforderlich, um Ihren Antrag sachgerecht bearbeiten zu können.
Die Erhebung, Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den Vorschriften des Sächsischen Datenschutzgesetzes.
Unterschrift des Antragstellers
Informationen nach Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter
Die in diesem Antrag und den Anlagen gemachten Angaben sind vollständig und richtig.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, der Bewilligungsstelle alle nachträglich eingetretenen Änderungen, z. B. bei der Finanzierung, dem Umfang des Vorhabens, der zeitlichen Durchführung unter anderem, unverzüglich mitzuteilen.
Außer den im Finanzierungsplan Pkt. 10e) und f) angegebenen Einnahmen habe ich/haben wir keine Einnahmen aus Mitteln Dritter geplant oder beantragt.
Die Richtlinie Denkmalförderung vom 31 August 2019 sowie die Hinweise (unten) habe ich/haben wir zur Kenntnis genommen.
Es wird bestätigt, dass die Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
Als Maßnahmebeginn gilt der Abschluss zum Antragsgegenstand gehörenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
Ich/Wir erklären, dass gegen mein/unser Unternehmen keine Rückforderungsanordnungen aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt vorliegt, der ich/wir nicht fristgerecht in voller Höhe Rechnung getragen haben.
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Anlage A1 - Beschreibung der denkmalpflegerischen Ziele
Anlage A2 - verbindliche Ausgabenplanung
Es wird darauf hingewiesen, dass die mit diesem Vordruck erhobenen personenbezogenen Daten elektronisch verarbeitet werden.
Zweck der Verarbeitung ist, über ihren Antrag zu entscheiden.
Die Angabe der erforderlichen Daten ist freiwillig.
Werden keine oder nur unvollständige Angaben gemacht, kann dies zum Ausschluss von Förderung führen, da dann die notwendigen Bearbeitungsdaten nicht vorliegen.
Eine Verwendung der Daten zu anderen als den angegebenen Zwecken erfolgt nicht.
Auf das Auskunftsrecht nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung wird verwiesen.
Im Falle einer Bewilligung werden die in diesem Antrag erhaltenen Daten gemäß § 4 des Gesetzes über Fördermitteldatenbanken im Freistaat Sachsen vom 10. Juni 1999, in der jeweils geltenden Fassung, in einer landeseinheitlichen Fördermitteldatenbank zum Zwecke der laufenden Analyse der Fördermittelpraxis, der Ausübung der Rechts- und Fachaufsicht und der Vermeidung rechtswidriger Förderung verarbeitet.
Höchstvorsorglich wird auf den Straftatbestand des § 264 Strafgesetzbuch verwiesen.
Danach können unrichtige und unvollständige Angaben strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Antragsteller ist verpflichtet, in einem laufenden Verfahren den Zuwendungsgeber über alle zuwendungsrelevanten Umstände zu informieren.
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Anlage 1 zum Antrag - Beschreibung der denkmalpflegerischen Ziele
wird von der Behörde ausgefüllt!
(vom Antragsteller auszufüllen)
Bitte beschreiben Sie das geplante Projekt, hinsichtlich der Art und Weise des geplanten Vorgehens.
Nennen Sie die zu verwendenden Materialien.
Unterschrift des Antragstellers
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Anlage 2 zum Antrag - Ausgabeplanung
An-
zahl/
Maß in m, m², m³, h
Preis je Ein-
heit in EUR
Gesamt-
kosten der Teilmaß-
nahme in EUR
*wird von der Behörde ausgefüllt!
Daraus
(Spalte 6) ermittelte Ausgaben für den denkmal-
bedingten Mehraufwand*
Beschreibung Position der Kosten-
berechnung/
Angebot
Beschreibung der Arbeiten am Kultur-
denkmal
zzgl. 19 % Mehrwertsteuer
Summe Brutto
(bei Vorsteuerabzugsberechtigung nur netto angeben)
Unterschrift des Antragstellers
Firma,
Nr./Pos.
der Kosten-
berechnung
/Angebot