unterer Randbereich 10 mm
Antrag auf Feststellung
eines geschützen Biotops
(Streuobstwiese)
gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz
2. Begründung des Antrages
davon mit Obstbäumen bestanden
Sonstige Angaben (Alter der Bäume, Flächennutzung usw.)
Landratsamt Bautzen
Umwelt- und Forstamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Für die Übersendung per Fax wählen Sie bitte:
03591 5250 68001
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
© Landratsamt Bautzen 07/2021
...extensiv genutzte Obstbaumbestände aus hoch- oder mittelstämmigen Gehölzen, die oft unregelmäßig (gestreut) in Grünland oder typischen Brachestadien angeordnet sind. Sie sind gekennzeichnet durch einen artenreichen Unterwuchs und vielfältige Kleinstrukturen wie Totholz und Baumhöhlen. Erfasst sind flächige Bestände in der freien Landschaft und im Siedlungsbereich ab ca. 500 m² oder zehn Obstbäumen. Intensiv genutzte Obstbaumanlagen sind nicht erfasst.
unterer Randbereich 10 mm
In Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift Biotopschutz (vom 27.11.2008, SächsABI. S. 1716) versteht man unter einer Streuobstwiese im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 6 Sächsisches Naturschutzgesetz:
Die Informationen des Umwelt- und Forstamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
5. Folgende Karten sind beizufügen
Übersichtskarte ca. M 1 : 10.000 bis ca. 200.000 (z. B. Stadtplan- oder Autoatlasauszug) mit Kennzeichnung der Fläche und (!)
Flurkarte ca. M 1 : 2.730 oder größer mit Kennzeichnung der Fläche und korrekter Maßstabsangabe
© Landratsamt Bautzen 07/2021
Unterschrift Antragstellers