unterer Randbereich 10 mm
Zum Drucken des Formulars (z. B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
© Landratsamt Bautzen 01/2023
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz
Für die Übersendung per Fax wählen Sie bitte:
2. Begründung des Antrages
davon mit Obstbäumen bestanden
Sonstige Angaben (Alter der Bäume, Flächennutzung usw.)
unterer Randbereich 10 mm
© Landratsamt Bautzen 01/2023
...extensiv genutzte Obstbaumbestände aus hoch- oder mittelstämmigen Gehölzen, die oft unregelmäßig
(gestreut) in Grünland oder typischen Brachestadien angeordnet sind. Sie sind gekennzeichnet durch
einen artenreichen Unterwuchs und vielfältige Kleinstrukturen wie Totholz und Baumhöhlen. Erfasst sind
flächige Bestände in der freien Landschaft und im Siedlungsbereich ab ca. 500 m² oder zehn
Obstbäumen. Intensiv genutzte Obstbaumanlagen sind nicht erfasst.
In Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift Biotopschutz (vom 27.11.2008, SächsABI. S. 1716) versteht
man unter einer Streuobstwiese im Sinne des § 26 Abs. 1 Nr. 6 Sächsisches Naturschutzgesetz:
Die Informationen des Umwelt- und Forstamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
https://www.landkreis-bautzen.de/download/Umweltamt/Datenschutzerklaerung_Umwelt_Forst_barrierefrei.pdf
5. Folgende Karten sind beizufügen
Übersichtskarte ca. M 1 : 10.000 bis ca. 200.000 (z. B. Stadtplan- oder Autoatlasauszug) mit
Kennzeichnung der Fläche und (!)
Flurkarte ca. M 1 : 2.730 oder größer mit Kennzeichnung der Fläche und korrekter Maßstabsangabe
Unterschrift Antragstellers