Antrag auf Auskunft/Abschrift
aus dem Baulastenverzeichnis
gemäß § 83 Abs. 5 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
PLZ, Ort, Ortsteil, Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuchblatt, lfd. Nr. des Grundstücks im Grundbuch
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
(für weitere Anlage beifügen)
© Landratsamt Bautzen 08/2021
Zum Drucken des Formulars (z.B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
4. Nachweis des berechtigten Interesses an der Auskunft aus dem Baulasten-
verzeichnis
§ 83 Abs. 5 SächsBO: "Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen."
Es besteht folgendes Interesse an der Auskunft bzw. Erteilung von Abschriften aus dem Baulasten-
verzeichnis:
Unterschrift Antragsteller
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Ich bitte um Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis und um Erteilung von Abschriften zu evtl. eingetragenen Baulasten. Der § 83 SächsBO "Baulasten, Baulastenverzeichnis" ist mir bekannt. Mir ist weiterhin bekannt, dass das Eintragen von Baulasten in das Baulastenverzeichnis nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz (SächsVwKG) für den Antragsteller kostenpflichtig ist. Das Erheben der Verwaltungskosten gegenüber einem Dritten setzt voraus, dass dem Antrag eine entsprechende Erklärung des Dritten zur Kostenübernahme beigefügt wird. Sofern eine persönliche Gebührenfreiheit gemäß § 12 SächsVwKG geltend gemacht wird, sind dem Antrag Angaben gemäß § 12 Abs. 1 Satz 3 SächsVwKG beizufügen.
3. Grundstückseigentümer nach dem Grundbuch
(nur ausfüllen, sofern abweichend vom Antragsteller - für weitere Anlage beifügen)
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