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© Landratsamt Bautzen 01/2023
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Anzeige einer Gewässerquerung
im Rahmen des Breitbandausbaus
(Einziehen von Breitbandkabeln in bestehende wasserbauliche Anlagen)
1. Angaben zum Ansprechpartner
Bearbeiter
Telefon
E-Mail
2. Angaben zur Örtlichkeit
Gemarkung
Flur
Flurstück
(Zähler/Nenner)
Koordinaten ETRS89/UTM33N
(EPSG Code: 25833)
Ostwert
Nordwert
Gewässer
Gewässerkennzahl
Ort
Ortsteil
Haus-Nr.
PLZ
Straße
3. Durchführungszeitraum
vom
bis
4. Art der Wasserquerung
Unterquerung
Überquerung
Überdeckungsabstand zur festen Gewässersohle in m
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© Landratsamt Bautzen 01/2023
Unterschrift Antragstellers/Stempel
Ort, Datum
Hinweis
Diese wasserrechtliche Anzeige gilt nur für das Einziehen von Breitbandkabeln in bestehende und wasserrechtlich genehmigte Anlagen, sofern das entsprechende Wasserrecht nicht vor dem 01.08.1996 erteilt wurde. Für Anlagen, deren Genehmigung früheren Datums entstammt, ist eine neue wasserrechtliche Genehmigung zur Gewässerquerung nach § 26 Abs. 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) zu beantragen. Im Übrigen wird auf die getroffenen Festlegungen im Rahmen des gemeinsamen Arbeitstreffens am 31.07.2018 im Landratsamt Bautzen, Umweltamt verwiesen.
5. Kurze Benennung der Medienleitung
(z. B. Verlegung TK-Kabel 20 kV)
6. Anlagen
- Lageplan mit eingezeichneter Gewässerquerung

- bestehendes Wasserrecht in Kopie
Die Informationen des Umwelt- und Forstamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.