Landratsamt Bautzen
Sozialamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe
nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
für behinderte Kinder und Jugendliche
1. Vorgeschlagene Einrichtung
sonstige EGH (bitte benennen)
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Heilpädagogische Tagesgruppe
des Hilfesuchenden
(Kind)
3. Persönliche Verhältnisse
© Landratsamt Bautzen 04/2020
(bitte Nachweis vorlegen)
des Hilfesuchenden
(Kind)
Amtsvormund
Ergänzungspflegschaft
Schwerbehinderten-
ausweis
(bitte Nachweis vorlegen)
Unterbringung in einer
anderen Familie
(Pflegefamilie, Verwandte o. ä.)
sozialpädagogische
Familienhilfe
Ansprch aus dem
Bundesversorgungs-
gesetz - BVG
Wenn ja, Name der Versicherung
4. Vorrangige Ansprüche des Hilfesuchenden
Geht die Behinderung auf einen Unfall zurück?
Gibt es Ansprüche an die Krankenkasse oder ein Krankenhaus?
Geht die Behinderung auf ein Gewaltverbrechen zurück?
Ärztliche/medikamentöse sowie therapeutische Versorgung
© Landratsamt Bautzen 04/2020
Der Kostenbeitrag ist abhängig von den beantragten Leistungen. Für Frühförderung und Integration wird kein Kostenbeitrag erhoben.
Für die Heilpädagogische Tagesgruppe und die GTB wird ein pauschaler Kostenbeitrag erhoben. Bei einem Wohnheimaufenthalt wird der Kostenbeitrag individuell berechnet. Bitte erfragen Sie die vorzulegenden Unterlagen bei Ihrem Sachbearbeiter.
Der Kostenbeitrag bei sonstiger Eingliederungshilfe erfahren Sie bitte bei Ihrem Sachbearbeiter.
Die Angaben in diesem Antrag werden aufgrund §§ 60 bis 65 Sozialgesetzbuch, 1. Buch (SGB I) erhoben. Sie werden zur Prüfung von Leistungsvoraussetzungen sowie etwaiger Ansprüche gegenüber Drittverpflichteten benötigt. Bei fehlender Mitwirkung Ihrerseits kann die beantragte Leistung ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden.
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahr sind. Mir ist bekannt, dass ich mich wegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben strafbar mache (§ 263 Strafgesetzbuch - Betrug) und zu Unrecht erlangte Leistungen erstatten muss.
Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sind unverzüglich mitzuteilen.
Med./therapeutische Maßnahmen
Psychotherapie/Erz.-beratung
Vorstellung bereits erfolgt beim
© Landratsamt Bautzen 04/2020
7. Schweigepflichtentbindung
Wir sind damit einverstanden, dass
personenbezogene Daten zur Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs unseres Kindes innerhalb des Landratsamtes Bautzen zwischen Sozialamt, Gesundheitsamt und Jugendamt übermittelt werden, damit sachgerecht über unseren Anspruch auf Eingliederungshilfe nach dem SGB IX entschieden werden kann,
zur Ermittlung des Rehabilitationsbedarfes ggf. mit den anderen Rehabilitationsträgern (z. B. Träger der Jugendhilfe) Kontakt aufgenommen und der Antrag weiter geleitet werden kann.
Ebenfalls von der Schweigepflicht entbunden werden
Informationen nach Datenschutzgrundverordnung finden Sie unter
Die hier erhobenen Daten sind zur Bearbeitung beim Leistungsträger, dem zuständigen Träger der Eingliederungshilfe bestimmt. Diese Sozialdaten dienen ausschließlich dem Zweck über den von Ihnen beantragte Leistung entscheiden zu können. Die vorbereitende Erhebung sowie das sich anschließende Gesamtplangespräch sind Beständteile des Gesamtplanungsverfahren im Freistaat Sachsen.
Die im §§ 67 ff. des SGB X genannten Regelungen zum Schutz von Sozialdaten werden beachtet.
Die Übermittlung von Daten erfolgt im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Belehrung zum Datenschutz
© Landratsamt Bautzen 04/2020
Eingliederungshilfe im Sinne des SGB XII können Menschen erhalten, die duch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, wenn und solange nach der Besonderheit des Einzelfalls, insbesondere nach Art und Schwere der Behinderung Aussicht besteht, dass die Aufagbe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann (§ 99 SGB IX i. V. m. § 53 SGB XII a. F.).
Für einen Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung nach dem SGB XII werden,
1. Kopie der Vorsorgeuntersuchung U1
2. Kopie der letzten Vorsorgeuntersuchung beim Kinderarzt
3. Kopie(n) der ärztlichen Befundberichte der letzten 12 Monate
4. Kopie(n) der Therapieberichte der letzten 12 Monate
(Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie, Psychotherapie)
5. Kopie des Berichtes des sozialpädiatrischen Zentrums (SPZ)
6. bei Integration und heilpädagogischer Förderung von der Einrichtung eine Entwicklungseinschätzung
nach ICF-CY (Seiten 4-13)
7. Bestätigung der Kita, dass Integrationsplatz oder Heilpädagogischer Tagesgruppe zur Verfügung steht.
8. Empfehlung des behandelnden Kinderarztes
9. Kopie der Verlaufsdiagnostik der interdisziplinären Frühförderstelle
10. Kopie des Bescheides über die Anerkennung einer Schwerbehinderung, Schwerbehindertenausweis
11. Kopie des Bescheides über die Entscheidung zum Antrag auf Landesblindengeld
12. Kopie des Bescheides über die Entscheidung zum Antrag auf Pflegegeld nach dem SGB XI
13. Schulfeststellungsbescheid/Schulrückstellungsbescheid
14. Bei Antrag "Ferienbetreuung Förderschule G", Schulfeststellungsbescheid und
Schülerbeförderungsbescheid beilegen.
folgende Unterlagen benötigt (bitte keine Originale beifügen)
Der Antrag ist vollständig auszufüllen und zusammen mit der einzureichen.
Die Antragsbearbeitung erfolgt in Bautzen.
Schweigepflichtentbindung
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen
zum Antrag auf Eingliederungshilfe
© Landratsamt Bautzen 04/2020
Landratsamt Bautzen
Sozialamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
Einschätzung des Kinderarztes
zur Notwendigkeit einer
heilpädagogischen Maßnahme
für Kinder mit Behinderung
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
© Landratsamt Bautzen - 04/2020
nach dem Neunten Buch, Sozialgesetzbuch (SBG IX)
Zur Antragsstellung beim Landratsamt Bautzen, Sozialamt, Sachgebiet Eingliederungshilfe
körperliche Entwicklungsstörung
geistige Entwicklungsstörung
Sprach- und Sprechstörung
statomotorische Entwicklungsverzögerung
Entwicklungs- und Verhaltensstörung
Eine heilpädagogische Frühförderung wird empfohlen.
(ohne Notwendigkeit weiterer medizinischer Reha-Leistungen oder bei bereits begonnenen Therapien)
Eine von medizinischen und heilpädagogischen Leistungen wird empfohlen.
(die Überweisung an eine interdisziplinaräre Frühförderstelle bzw. ein SPZ zur Entwicklungsdiagnostik wurde veranlasst)
Eine Förderung in der Kindereinrichtung wird empfohlen.
intensive Förderung in einer heilpädagogischen/sprachheilpädagogischen