unterer Randbereich 10 mm
      
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
       Zum Drucken des Formulars (z. B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
      
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
       © Landratsamt Bautzen 01/2023
      
      
     
      
       Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
      
      
     
     
      
       i.V.m. § 41 Abs. 1 SächsWG
      
      
     
     
      
       zur Errichtung von Erdaufschlüssen
      
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
       4. Standort des Erdaufschlusses
      
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
       (Hinweis auf Seite 2 beachten)
      
      
     
     
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
     
     
     
      
     
     
     
     
     
     
     
      
     
     
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
    
     
     
     
     
     
     
     
     
      
       unterer Randbereich 10 mm
      
      
     
     
     
      
       © Landratsamt Bautzen 01/2023
      
      
     
     
     
      
       6. Zweck des Erdaufschlusses
      
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
       Grundwasserentnahme zur Verwendung als
      
      
     
     
     
      
       Gartenbewässerung (nicht gewerblich)
      
      
     
      
       Grundwasserentnahme für Tränkzwecke
      
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
       (Flurstückskarte mit eingetragenem Standort der Anlage bitte beifügen!)
      
      
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
      
       Unterschrift Antragstellers
      
      
     
      
       Die Informationen des Umwelt- und Forstamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
      
      
     
      
       https://www.landkreis-bautzen.de/Umweltamt/Merkblatt_DSGVO_Umwelt_Forst.pdf
      
      
     
     
     
     
     
     
     
     
      
       beabsichtigter Bohr-Zeitraum
      
      
     
      
       Anzahl der Erdaufschlüsse
      
      
     
      
       voraussichtliche Bohrtiefe
      
      
     
      
       hydrogeologisches Gutachten
      
      
     
     
     
     
      
       Brunnen  sind  durch  entsprechend  qualifizierte  Bohrunternehmen  zu  errichten;  die  Errichtung  in
      
      
     
      
       Eigenleistung ist aus Gründen des Grundwasserschutzes in der Regel nicht zulässig.
      
      
     
      
       Als  qualifizierte  Fachbetriebe  im  Bereich  des  Brunnenbaus  gelten  Unternehmen,  welche  unter  die
      
      
     
      
       Regelungen  des  §  1  der  Handwerksordnung  (HwO)  in  Verbindung  mit  der  Anlage  A,  Ziffer  7  zur  HwO
      
      
     
      
       fallen.  In  Trinkwasserschutzgebieten  dürfen  ausschließlich  Fachbetriebe  tätig  werden,  die  eine
      
      
     
      
       Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt  W 120-1 für den Brunnenbau vorweisen können.