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© Landratsamt Bautzen 01/2023
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
gemäß § 49 Abs. 1 WHG
i.V.m. § 41 Abs. 1 SächsWG
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zur Errichtung von Erdaufschlüssen
Datum
1. Anzeigender
ggf. Telefon
privat
ggf. Telefon
dienstlich
2. Grundstückseigentümer
3. Bohrunternehmen
4. Standort des Erdaufschlusses
Name
Telefon
DVGW-Zertifikat
ja
nein
Gemarkung
Flurstücks-Nr.
Flur
Name
Ort
Ortsteil
Haus-Nr.
PLZ
Straße
Haus-Nr.
Straße
PLZ
Ort
Ortsteil
Ort
Ortsteil
Haus-Nr.
PLZ
Straße
Name/Firma
Ort
Ortsteil
Haus-Nr.
PLZ
Straße
(Hinweis auf Seite 2 beachten)
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© Landratsamt Bautzen 01/2023
beabsichtigte
Entnahmemenge:
6. Zweck des Erdaufschlusses
Grundwasserentnahme zur Verwendung als
Trinkwasser
Grundwasserentnahme zur
Gartenbewässerung (nicht gewerblich)
Grundwasserentnahme für Tränkzwecke
Grundwassermessstelle
Baugrunderkundung
Grundwasserabsenkung
sonstige Zwecke
beabsichtigte
Entnahmemenge:
beabsichtigte
Entnahmemenge:
beabsichtigte
Entnahmemenge:
Zweck der Grund-
wasserabsenkung
:
(Flurstückskarte mit eingetragenem Standort der Anlage bitte beifügen!)
Hinweis
Ort, Datum
Unterschrift Antragstellers
Die Informationen des Umwelt- und Forstamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
https://www.landkreis-bautzen.de/Umweltamt/Merkblatt_DSGVO_Umwelt_Forst.pdf
5. Angaben zur Bohrung
Bohrverfahren
beabsichtigter Bohr-Zeitraum
Anzahl der Erdaufschlüsse
voraussichtliche Bohrtiefe
hydrogeologisches Gutachten
ja
nein
Brunnen  sind  durch  entsprechend  qualifizierte  Bohrunternehmen  zu  errichten;  die  Errichtung  in
Eigenleistung ist aus Gründen des Grundwasserschutzes in der Regel nicht zulässig.
Als  qualifizierte  Fachbetriebe  im  Bereich  des  Brunnenbaus  gelten  Unternehmen,  welche  unter  die
Regelungen  des  §  1  der  Handwerksordnung  (HwO)  in  Verbindung  mit  der  Anlage  A,  Ziffer  7  zur  HwO
fallen.  In  Trinkwasserschutzgebieten  dürfen  ausschließlich  Fachbetriebe  tätig  werden,  die  eine
Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt  W 120-1 für den Brunnenbau vorweisen können.
Bohrdurchmesser
Ausbaudurchmesser
Ausbaumaterial
Brunnenabschluss