unterer Randbereich 10 mm
Zum Drucken des Formulars (z. B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
© Landratsamt Bautzen 01/2023
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
i.V.m. § 41 Abs. 1 SächsWG
zur Errichtung von Erdaufschlüssen
4. Standort des Erdaufschlusses
(Hinweis auf Seite 2 beachten)
unterer Randbereich 10 mm
© Landratsamt Bautzen 01/2023
6. Zweck des Erdaufschlusses
Grundwasserentnahme zur Verwendung als
Gartenbewässerung (nicht gewerblich)
Grundwasserentnahme für Tränkzwecke
(Flurstückskarte mit eingetragenem Standort der Anlage bitte beifügen!)
Unterschrift Antragstellers
Die Informationen des Umwelt- und Forstamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
https://www.landkreis-bautzen.de/Umweltamt/Merkblatt_DSGVO_Umwelt_Forst.pdf
beabsichtigter Bohr-Zeitraum
Anzahl der Erdaufschlüsse
voraussichtliche Bohrtiefe
hydrogeologisches Gutachten
Brunnen sind durch entsprechend qualifizierte Bohrunternehmen zu errichten; die Errichtung in
Eigenleistung ist aus Gründen des Grundwasserschutzes in der Regel nicht zulässig.
Als qualifizierte Fachbetriebe im Bereich des Brunnenbaus gelten Unternehmen, welche unter die
Regelungen des § 1 der Handwerksordnung (HwO) in Verbindung mit der Anlage A, Ziffer 7 zur HwO
fallen. In Trinkwasserschutzgebieten dürfen ausschließlich Fachbetriebe tätig werden, die eine
Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt W 120-1 für den Brunnenbau vorweisen können.