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© Landratsamt Bautzen 01/2023
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Anzeige der Ernte
forstlichen Vermehrungsgutes
gemäß §7 Abs.1 FoVG
Für die Übersendung per Fax wählen Sie bitte:
03591 5250 68001
1. Erntefirma
Name der Erntefirma
Betriebsnummer nach FoVG
Baumart
Registerzeichen des Bestandes
2. Eigentümer
Name
Vorname
3. Revier
Name des Reviers
4. Forstadresse
Abteilung
Unterabteilung
Teilfläche
5. Erntezeitpunkt
Ort
Datum
Uhrzeit (von - bis)
6. Verantwortliche Person für die Durchführung der Ernte
Name
Vorname
Ort
Ortsteil
Haus-Nr.
PLZ
Straße
Telefon
E-Mail
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7. Ort der Sammelstelle
Ort
Besteht ein Ernteüberlastungsvertrag?
Sonstige Angaben
Hinweis
Die Ernteanzeige muss rechtzeitig, mindestens 3 Werktage vor Beginn der Ernte durch das Ernteunter-
nehmen oder den Waldbesitzer erfolgen (bei Netzerntern beginnt die Ernte mit dem Auslegen der
Netze).
Ort, Datum
Unterschrift des Antragsstellers
Die Informationen des Umwelt- und Forstamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
https://www.landkreis-bautzen.de/Umweltamt/Merkblatt_DSGVO_Umwelt_Forst.pdf
ja
nein