unterer Randbereich 10 mm
Anzeige der Ernte
forstlichen Vermehrungsgutes
Landratsamt Bautzen
Umwelt- und Forstamt
Macherstraße 55
01917 Kamenz
Registerzeichen des Bestandes
Für die Übersendung per Fax wählen Sie bitte:
03591 5250 68001
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
6. Verantwortliche Person für die Durchführung der Ernte
© Landratsamt Bautzen 04/2020
unterer Randbereich 10 mm
Besteht ein Ernteüberlastungsvertrag?
Die Ernteanzeige muss rechtzeitig, mindestens 3 Werktage vor Beginn der Ernte durch das Ernteunter-
nehmen oder den Waldbesitzer erfolgen (bei Netzerntern beginnt die Ernte mit dem Auslegen der Netze).
Unterschrift des Antragsstellers
Die Informationen des Umwelt- und Forstamtes nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
© Landratsamt Bautzen 04/2020