Zum Drucken des Formulars (z.B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
gemäß §33c Gewerbeordnung (GewO)
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
1a. Angaben zur juristischen Person
1b. Personalien (natürliche Person bzw. gesetzlicher Vertreter)
Bei weiteren gesetzlichen Vertretern ggf. Beiblatt verwenden.
Geburtsname
(nur bei Abweichung)
bei Ausländern Aufenthaltsgenehmigung bis
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unterer Randbereich 10 mm
Bei juristischen Personen und im Handelsregister eingetragenen Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) aktueller Auszug aus Handelsregister
Bescheinigung einer Industrie- und Handelskammer über die Unterrichtung über die notwendigen Kenntnisse zum Spieler- und Jugendschutz (§ 33c Abs. 2 Nr. 2 GewO)¹
Sozialkonzept (§33c Abs. 2 Nr. 3 GewO)²
Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind über nachfolgenden Link abrufbar:
¹Entsprechende Unterrichtungen werden von der Industrie- und Handelskammer Dresden angeboten.
²In dem Sozialkonzept ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spielens an Geldspielgeräten vorgebeugt werden bzw. wie diese behoben werden sollen. Das Konzept ist auf das gesamte Unternehmen des Aufstellers bezogen, d. h. es umfasst den Gewerbetreibenden und seine Angestellten. Bestandteile eines derartigen Konzepts sind u. a. Regelungen über die Schulung des Personals, Hinweise auf Beratungsangebote sowie die Schaffung von Möglichkeiten für Spieler, ihre Gefährdung einzuschätzen. Durch die Einbeziehung auch des Personals in das Konzept ist gewährleistet, dass nicht nur der Aufstellunternehmer, sondern auch seine vor Ort tätigen Mitarbeiter in Suchtfragen geschult sind und z. B. gefährdete Spieler erkennen und entsprechend reagieren können. Die Verfügbarkeit von entsprechendem Informationsmaterial mit Hinweisen auf Beratungsangebote für suchtgefährdete Spieler ist ebenfalls Bestandteil des Konzepts. Öffentlich anerkannte Institutionen, die derartige Konzepte entwickeln, sind insbesondere Einrichtungen für Suchtfragen und der Suchthilfe und Prävention. Zu den öffentlich anerkannten Institutionen, die ein entsprechendes Sozialkonzept bereits entwickelt haben, gehört z. B. der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e. V.
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