unterer Randbereich 10 mm
Sperrmüllcontainer
- KOSTENPFLICHTIG -
1. Ich bitte um Bereitstellung eines Sperrmüllcontainers
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
Bei Aufstellung im öffentlichen Bereich bitte die Erlaubnis der Stadt-/Gemeindeverwaltung einholen.
Ohne Erlaubnis erfolgt keine Containerbereitstellung.
Unterschrift des Antragstellers
Die Informationen der Abfallwirtschaft nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
(Bei geplantem Umzug bitte bereits die neue Anschrift angeben.)
(z. B. Angaben zur Erreichbarkeit des Grundstückes und Ähnliches)
Der Container soll bereitgestellt werden am:
Der Container soll abgeholt werden am:
Zum Drucken des Formulars (z.B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
© Landratsamt Bautzen 06/2021
Hinweise zur Bestellung eines Sperrmüllcontainers siehe Rückseite
unterer Randbereich 10 mm
© Landratsamt Bautzen 06/2021
Die Bereitstellung eines Sperrmüllcontainers ist kostenpflichtig.
Jeder Gewerbebetrieb, jede sonstige Einrichtung und auch Kleingärtner, welche von der kostenfreien Entsorgung über die Sperrmüllkarte ausgeschlossen sind, können einen kostenpflichtigen Sperrmüllcontainer bestellen. Auch komplexe Haushaltauflösungen können über den Sperrmüllcontainer entsorgt werden.
Der Sperrmüllcontainer wird an dem von ihnen gewünschten Tag an den von Ihnen gewünschten Ort geliefert, soweit dieser mit dem Entsorgungsfahrzeug erreicht werden kann. Machen Sie gegebenenfalls bei der Bestellung genaue Angaben, wo der Aufstellort ist.
Die Seite 1 der unterschriebenen Bestellung schicken Sie per Post, Fax oder als eingescannter Email-Anhang an das Abfallwirtschaftsamt oder geben sie persönlich ab.
Bereitstellung des Containers:
Absetz-Container bis 10 m³
Abrollcontainer bis 36 m³
Zzgl. Entsorgung der Abfälle:
Abrechnung nach tatsächlichem Gewicht
195,81 EUR pro Gewichtstonne
Was ist Sperrmüll für den Container?
Schränke, Tische, Stühle, Sofa, Bettgestelle
Matratzen, Teppiche, Rollos, Kinderwagen,
Gartenmöbel, Lampen, Koffer, Spiegel
Aquarien, Möbelglas (Türen oder Einlegeböden)
Was ist kein Sperrmüll für den Container?
Möbel und andere Einrichtungsgegenstände
Müllsäcke, Lumpen, Federbetten
Fenster, Türen, Tapeten
Balken, Bretter, Parkett-, Laminatböden, Paneele
thermisch verwertbarer Abfall aus Baumaßnahmen
Bauschutt, Steine, Bodenaushub, Fliesen,
Keramik
mineralischer Abfall aus Baumaßnahmen
Gewerbe-, Industrieabfälle
Fahrzeuge und Geräte mit Verbrennungsmotoren
Altreifen, Schläuche, Kfz-Teile
zur Bestellung eines Sperrmüllcontainers
Die Bestellung muss spätestens zwei Werktage vor dem gewünschten Aufstelltermin bei der Abfallwirtschaft vorliegen.