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© Landratsamt Bautzen 08/2022
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Nachbarschaftstonne
Antrag auf gemeinsame Nutzung von
Abfallbehältern durch benachbarte
Grundstücke
1. Anzahl der betroffenen Grundstücke
Restmüll-Tonne
Anzahl der Wohneinheiten (Grundstück A)
Kassenzeichen Grundstück A
80 Liter
*
120 Liter
*
240 Liter
*
Bio-Tonne
80 Liter
*
120 Liter
*
240 Liter
*
Altpapier-Tonne
120 Liter
*
240 Liter
*
*
gewünschte Anzahl eintragen
Anzahl der Personen (Grundstück A)
2. Grundstücksbeschreibung
PLZ
Straße
Haus-Nr.
Ort
Ortsteil
Anzahl der Wohneinheiten (Grundstück B)
Kassenzeichen Grundstück B
Anzahl der Personen (Grundstück B)
PLZ
Straße
Haus-Nr.
Ort
Ortsteil
Name
Vorname
Titel
Name
Vorname
Titel
Entsprechend § 11 Abs. 10 der Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Bautzen vom 24.06.2010 beantragen wir für folgende benachbarte Grundstücke die gemeinsame Nutzung der/s vorgenannten Abfallbehälter/s. Die Bedingungen für benachbarte Grundstücke nach § 2 Abs. 6 vorgenannter Satzung werden eingehalten.

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3. Die Gebührenveranlagung erfolgt vollständig für alle vorbezeichneten Grundstücke auf einem
    Bescheid. Die Bekanntgabe des Gebührenbescheides mit Wirkung für/gegen alle Beteiligten
    soll erfolgen an:
Unterschrift des Gebührenbescheidempfängers
4. Die Bedingungen für die Bereitstellung und Abfuhr der Abfallbehälter gemäß § 11 der Abfall-
    wirtschaftssatzung des Landkreises Bautzen werden von den Antragstellern gemeinsam erfüllt.
    Ansonsten gelten die Bestimmungen der vorgenannten Satzung.
Ort, Datum Grundstück A
Unterschrift Grundstück A
Ort, Datum Grundstück B
Unterschrift Grundstück B
Ort, Datum Grundstück C
Unterschrift Grundstück C
Die Informationen der Abfallwirtschaft nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
PLZ
Straße
Haus-Nr.
Ort
Ortsteil
Ort, Datum
Anzahl der Wohneinheiten (Grundstück C)
Kassenzeichen Grundstück C
Anzahl der Personen (Grundstück C)
Name
Vorname
Titel
PLZ
Straße
Haus-Nr.
Ort
Ortsteil
Name
Vorname
Titel
Die Eigentümer aller vorgenannten Grundstücke sind nach § 44 Abs. 1 Satz 1 AO in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 2 b) SächsKAG in Verbindung mit § 4 Abs. 10 Abfallgebührensatzung des Landkreises Bautzen vom 24.06.2010 Gesamtschuldner der Abfallgebühren. Jeder von Ihnen kann vom Landkreis auf den Gesamtbetrag der Gebühren herangezogen werden.