Antrag zur Erteilung
einer Abfallerzeugernummer
im Rahmen von Bautätigkeiten
Für das u. g. Bauvorhaben wird eine Abfallerzeugernummer beantragt
1. Bezeichnung des Bauvorhabens (=Anfallstelle)
Bezeichnung des Vorhabens
geplanter Beginn der Baumaßnahme
geschätzte Gesamtmenge der gefährlichen Abfälle in Tonnen
Bezeichnung der anfallenden Abfälle
*(6-stellig, gemäß Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV)), für weitere bitte gesondertes
Blatt beifügen
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen.
Die Personenbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.
geplantes Ende der Baumaßnahme
© Landratsamt Bautzen 08/2021
Zum Drucken des Formulars (z.B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihr Anliegen erst bearbeitet werden kann, wenn Ihr Formular unterschrieben beim Landratsamt Bautzen eingegangen ist.
Unterschrift, Firmenstempel
3. Angaben zum Bevollmächtigten/Beauftragten (falls vorhanden)
Dem Antrag ist der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister beizufügen. Soweit Firmen nicht im Handelsregister eingetragen sind (z. B. bei Minderkaufleuten) ist die Kopie der Gewerbeanmeldung ausreichend.
Die Vergabe der Abfallerzeugernummer gemäß § 28 Nachweisverordnung ist gebührenpflichtig.
Die Informationen der Abfallwirtschaft nach der Datenschutzgrundverordnung habe ich gelesen.
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2. Angaben zum Bauherren (=Abfallerzeuger)
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihr Anliegen erst bearbeitet werden kann, wenn Ihr Formular unterschrieben beim Landratsamt Bautzen eingegangen ist.
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zur Beantragung einer Abfallerzeugernummer
Allgemein gilt bei der Vergabe von Erzeugernummern Folgendes:
Das Landratsamt Bautzen als untere Abfallbehörde ist als Erzeugerbehörde für die Abfallstellen (z. B. Baustellen oder Betriebsstätten) im Gebiet des Landkreises Bautzen zuständig. Für die Zuteilung einer Erzeugernummer werden Gebühren erhoben. Eventuelle Fragen zur Erteilung werden Ihnen unter den Telefonnummern
03591-5251-70113 oder 03591-5251-70122 beantwortet. E-Mail-Anfragen senden
Sie bitte an boden-abfallrecht@lra-bautzen.de.
1. Wer ist Abfallerzeuger?
2. Wer benötigt eine Erzeugernummer?
3. Wie werden Erzeugernummern vergeben?
4. Wie ist die Erzeugernummer zu beantragen?
Eine Erzeugernummer wird benötigt, sofern der Abfallerzeuger nachweispflichtig im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) i. V. m. der Nachweisverordnung (NachwV) ist. Dies ist grundsätzlich der Fall, wenn gefährliche Abfälle anfallen und diese entsorgt werden sollen.
Erzeuger bei denen an allen Standorten jährlich in Summe nicht mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen, sind gemäß § 2 Abs. 2 NachwV von der Nachweispflicht ausgenommen.
Private Haushaltungen sind gemäß § 1 Abs. 3 NachwV i. V. m. § 49 Abs. 6 und § 50 Abs. 4 KrWG nicht nachweispflichtig. Zu beachten ist allerdings, dass sollte die Menge an gefährlichen Abfall die üblicherweise in einem privaten Haushalt anfallende Menge übersteigen (z. B. Abbruchmaßnahme), diese Mengen nicht mehr der privaten Haushaltsführung zugerechnet werden können. Die Nachweisführung kann dann aber über einen an der Baumaßnahme Beteiligten (z. B. Ingenieurbüro, ausführendes Unternehmen) erfolgen.
Im Sinne von § 3 Abs. 1 und 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist derjenige Abfallerzeuger, der Stoffe oder Gegenstände aus seinem Entledigungswillen heraus zu Abfällen erklärt. Auf einer Baustelle ist daher derjenige Erzeuger, der Eigentümer der Bausubstanz ist. Das durchführende Unternehmen kann nur beauftragter Dritter gemäß § 22 KrWG sein, die Erzeugerpflichten verbleiben bei dem Bauherren.
Die Erteilung einer Erzeugernummer erfolgt grundsätzlich standortbezogen. Ausnahmen werden nur auf Antrag hin und nur bei vorliegen zwingender Gründe durch die zuständige Behörde erteilt.
Die Erzeugernummer ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bzw. einer Entsorgung per E-Mail, Fax oder Schreiben zu beantragen. Verwenden Sie hierzu bitte das Formblatt „Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer im Rahmen von Bautätigkeiten" bzw. das Formblatt „Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer im Rahmen eines Betriebes".
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihr Anliegen erst bearbeitet werden kann, wenn Ihr Formular unterschrieben beim Landratsamt Bautzen eingegangen ist.
5. Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?
6. Muss die Erzeugernummer im elektronischen Anzeige- u. Nachweisverfahren
(eANV) an der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) registriert werden?
Die Erzeugernummer ist rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten bzw. einer Entsorgung per E-Mail, Fax oder Schreiben zu beantragen. Verwenden Sie hierzu bitte das Formblatt „Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer im Rahmen von Bautätigkeiten" bzw. das Formblatt „Antrag auf Erteilung einer Abfallerzeugernummer im Rahmen eines Betriebes".
Bei einer Einzelentsorgung muss die Erzeugernummer vor Beginn der Entsorgung zur Nutzung am eANV bei der ZKS registriert werden. Bei Sammelentsorgung ist die Registrierung für das eANV nicht erforderlich, aber empfehlenswert.
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Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihr Anliegen erst bearbeitet werden kann, wenn Ihr Formular unterschrieben beim Landratsamt Bautzen eingegangen ist.