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© Landratsamt Bautzen 04/2022
Zugunsten der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf die gleichzeitige Verwendung geschlechtsspezifischer Sprachformen.
Antrag auf Übernahme von Kostenbeiträgen
Landratsamt Bautzen
Jugendamt
Bahnhofstraße 9
02625 Bautzen
nach § 90 Abs. 4 Sozialgesetzbuch VIII
1. Angaben zum Antragsteller
(gewöhnlicher Aufenthalt - wenn abweichend von Antragsteller)
2. Kinder, für die die Übernahme beantragt wird
(gewöhnlicher Aufenthalt - wenn abweichend von Antragsteller)
(gewöhnlicher Aufenthalt - wenn abweichend von Antragsteller)
Zum Drucken des Formulars (z.B. für das händische Ausfüllen) nutzen Sie folgende Schaltfläche:
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3. Weitere im Haushalt lebende Personen
Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse *
* Lebt ein Kind bei Antragstellung nur mit einem Elternteil zusammen, sind über den nicht im Haushalt
lebenden Elternteil keine Angaben zu machen (gem. § 90 Abs. 3 SGB VIII).
4. Einkommensverhältnisse
4.1 Bezug von Sozialleistungen
Bei Bezug von einer der o. g. Leistungen ist der für den beantragten Zeitraum gültige, vollständige Bescheid (mit Berechnungsbogen) einzureichen. Bei Vorliegen einer Erwerbstätigkeit ist der aktuelle Lohnschein von dem mit dem Kind zusammenlebenden Eltern/Elternteil beizufügen. Weitere Angaben zum Einkommen und zu den Ausgaben sind nicht zwingend anzugeben
(weiter mit Pkt. 6 - Teilnahme an einer Maßnahme).
Bezug von Leistungen nach SGB II (Hartz IV)
Bezug von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII)
Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Wenn ja, bitte Aufenthaltsgestattung aller Haushaltsmitglieder beifügen! (gesammelt in einer Datei)
(Bitte geeignete Nachweise/Bescheide in Kopie beifügen!)
Einkommen aus Erwerbstätigkeit (netto)
Arbeitsvertrag und Lohnabrechnungen der letzten 6 Monate sind beizufügen!
Sonstige, einmalige Zahlungen
Bezug von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (Wohngeld/ Lastenzuschuss)
Bezug von Leistungen nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes (Kinderzuschlag)
4.2 Weitere Einkommensarten
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10. Erklärung des Antragstellers
Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge entgegengenommen werden. Die Bearbeitung ist nur möglich, wenn alle erforderlichen Unterlagen in Kopie beigefügt sind bzw. innerhalb kurzer Zeit nachgereicht werden (auch per E-Mail möglich).
Die Prüfung der Kostenübernahme erfolgt ab dem Zeitraum entsprechend der Angabe im Antrag bzw. ab dem Monat der Antragstellung.
9. Bei der Übernahme der Kosten bitte ich um Überweisung
(Bitte nur eins auswählen.)
Bis zur Bescheiderstellung durch das Landratsamt Bautzen, Jugendamt, sind Sie verpflichtet, den erforderlichen Elternbeitrag an den Träger der Kindertageseinrichtung zu zahlen.
Bei einer Übernahme des Elternbeitrages durch das Landratsamt Bautzen erfolgt die Rückerstattung des Elternbeitrages laut Bescheid durch den Träger der Kindertageseinrichtung an Sie.
Bis zur Bescheiderstellung durch das Landratsamt Bautzen, Jugendamt, sind Sie verpflichtet, den erforderlichen Elternbeitrag an den Träger der Kindertageseinrichtung zu zahlen.
Mir ist bekannt, dass ich wegen wissentlich falscher oder unvollständiger Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann (§ 263 Strafgesetzbuch - Betrug -) und zu Unrecht erhaltene Beträge erstatten muss.
im Rahmen meiner Mitwirkungspflicht gemäß § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I), jede Tatsache oder Änderung der Einkommens- und/oder der Familienverhältnisse sowie die Änderung der Gebühren für die Tageseinrichtungen bzw. der Betreuungszeit dem Jugendamt unverzüglich und ohne Aufforderung mitzuteilen.
(nur bei Zahlung an die Kindertageseinrichtung/den Träger)
Sie haben die Möglichkeit Ihre Abtretung jederzeit für die Zukunft zu widerrufen. Die bisherige Datenverarbeitung wird davon nicht berührt.
die 1. Seite meines Bewilligungs-/Änderungsbescheides in Kopie an den Träger der Kindertageseinrichtung bzw. Kindertagespflegeperson weiterzuleiten.
dass die gewährte Übernahme des Kostenbeitrages direkt an den Träger der Kindertageseinrichtung bzw. an die Kindertagespflegestelle gezahlt wird.
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Unterschrift Antragsteller
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